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Darf Gemeinde Abwasserrohre verlegen ...

 
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norti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 18:38    Titel: Darf Gemeinde Abwasserrohre verlegen ... Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht hat zu folgender Situation jemand eine Meinung:

In einer kleinen Gemeinde in Bayern möchte A ein Haus bauen - das Haus liegt am Ende einer Strasse an der bereits drei andere Häuser stehen. Die Gemeinde hat sich bereit erklärt Wasserleitungen und Abwasserleitungen unter der Strasse bis zum Bauplatz von A zu legen. Bisher laufen noch keine Leitungen unter der Strasse - die bestehenden Häuser werden über andere Leitungen versorgt. Die Gemeinde hat rund um diese Strasse keinen eigenen Grund. Die geplante Trasse für diese Leitungen würden über die Grundstücke von Anwohner B, C und D führen - diesen "gehört" die Strasse.

Frage:
Kann die Gemeinde "einfach so" beschließe diese Leitungen unter dieser Strasse zu verlegen? Müssen die Anwohner B, C und D hier "irgendwie" einwilligen? Was passiert wenn sie nicht einwilligen wollen?

(Anmerkung: Die Leitungen könnten vermutlich auch auf anderen Wege verlegt werden - allerdings dann ebenfalls nur durch ein paar Gärten durch ... der Strasseverlauf ist der einfachste und direkteste Weg)

Danke für jeden Hinweis
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Bernd67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wie werden jetzt B, C, D mit Wasser und Abwasser versorgt ? Wenn da die öffentlichen Leitungen bereits über die Grundstücke geführt werden, dann kann doch durchaus schon eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit existieren ?!
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norti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ... die Versorgung erfolgt über andere Grundstücke bzw. von anderen Strassen aus - Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Gemeinde oder bzgl. irgendwelcher Leitungen existieren bis jetzt bei B,C und D aber nicht (vermutlich weil "die last mile" jeder Grundstückeigentümer auf seine Kosten erstellt hat)
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