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Darin sind laut Arbeitgeber 20.000,- nicht zustehendes Gehalt. Also wird bereits in 2020 ein Vertrag gemacht, dass A diese 20.000,- zurückzahlen muss.
In 2021 verzichtet der Arbeitgeber aber auf diese Rückzahlung z.B. im Rahmen eines Kaufvertrages über einen PKW.
Meiner Meinung bleibt es in 2020 bei den 100.000,- Gehalt, da dies ja der Betrag ist, den A tatsächlich bezogen hat. Der Vertrag mit der Rückzahlungsverpflichtung ist unbeachtlich.
Der Verzicht zur Rückzahlung in 2021 allerdings wirkt dann wie eine Rückzahlung des Gehalts. D.h. A hat diese 20.000,- negative Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte...
Wäre der Fall anders wenn der Arbeitgeber einfach so aus Jucks und Tollerei auf die Rückzahlung verzichten würde? Ja, oder? Dann würde es in 2020 auch bei 100.000,- bleiben und in 2021 bliebe es auch unbeachtlich?
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