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Hallo, A hatte heute einen Täter Opfer Ausgleich nach einer Verurteilung und das Urteil war 8 Monate FS.
A möchte nach diesem Gespräch die FS von B abwenden und seine stellungnahme dazu an die Staatsanwaltschaft schreiben.
Ist das überhaupt möglich?
A wurde von B per Telefon bedroht und belästigt und möchte auf keinen Fall das B eine FS antretten muß, kann er mit einer Stellungsnahme an die Staatsanwaltschaft dieses erreichen?
Weiterhin steht B unter Bewährung und müßte somit noch mit einen Bewährungswiderruf rechen. Das erste Urteil was zur Bewährung ausgesprochen wurde, beinhaltet die selben Beleidigungen und Bedrohungen gegen A.
A hält es nicht für nötig, das B eine FS antretten muß und würde gerne bei der Staatsanwaltschaft beantragen das das zweite Urteil auch nachträglich zur Bewährung ausgesprochen wird.
Hallo, A hatte heute einen Täter Opfer Ausgleich nach einer Verurteilung und das Urteil war 8 Monate FS.
Also gibt es ein Urteil, ja?
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Ist das überhaupt möglich?
Klar, schreiben kann A jederzeit. Möglicherweise wäre es sinnvoller gewesen, sich entsprechend in der Verhandlung zu äußern.
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
kann er mit einer Stellungsnahme an die Staatsanwaltschaft dieses erreichen
Wenn es ein Urteil gibt, könnte die Staatsanwaltschaft evtl. dagegen vorgehen. Wenn das Urteil dem Strafantrag entspricht, wird das wohl kaum passieren. Wenn das Urteil nicht dem Strafantrag entspricht, geht die Staatsanwaltschaft eigentlich nur in absoluten Ausnahmefällen mit dem Ziel einer Reduzierung der Strafe dagegen vor.
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
A hält es nicht für nötig, das B eine FS antretten muß
Das mag nett sein, ist aber völlig irrelevant. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Über der Gnadenordnung steht "Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz"
Als B sein Gnadengesuch stellte, wurde dieses an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, aber in der Überschrift "Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz" erkenne ich, dass diese § dem Ministerin der Justiz vorbehalten sind, wie kann das sein das es trotzdem an die Staatsanwaltschaft geleitet wurde?
"In jedem Stadium des Verfahrens bietet sie Entscheidungshilfen für
Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gnadenbehörden."
Zwar ist der Text aus Niedersachsen, aber ich denke doch, das dieser auch in Brandenburg Gültigkeit hat, oder?
Hier habe ich ein Beispiel gefunden, aber das ist doch nicht durchsetzbar oder? Ich meine man kann doch nicht § in Frage stellen die der Gesetztesgeber verfaßt hat.
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