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Anrufsammeltaxi

 
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Sinnestäuschung
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 00:19    Titel: Anrufsammeltaxi Antworten mit Zitat

Guten abend liebe forum-gemeinde...

Ich wohne in A. Um von hier zum benachbarten B mit den öffentlichen verkehrsmitteln zu gelangen. Muss man ein Anrufsammeltaxi von A nach C bestellen und von dort aus kann man dann mit dem zug weiterfahren.

So habe ich es auch heute abend getan. Ich habe das AST ordnungsgemäss eine halbe stunde vor abfahrt bestellt. Doch allerdings kam das nicht....

Einige minuten bevor der zug in C abgefahren ist (das war der letzte zug an diesem tag) habe ich nocheinmal bei dem taxi unternehmen angerufen und gefragt wo den mein sammeltaxi währe. Mein zug würde in einigen minuten fahren.

die antwort war: Öhhh, vergessen ich schicke gleich eins!

einige minuten später als mein zug dann grade in C losgefahren war. habe ich nocheinmal angerufen. Das der zug jetzt bereits weg währe und ich nach B müsse. Das liegt 20 km entfernt von A. Was man da jetzt machen könne.

das taxi unternehmen war nicht bereit mich dorthin zu fahren. Sie wollten mit dem fahrpreis entgegen kommen (20€ statt 35€). Ich verneinte dies da ich es nicht einsehe statt den Sammeltaxi gebühren von 2€ jetzt plötzlich 20€ zu bezahlen.

Ist das taxiunternehmen nicht verpflichtet mich dorthin zu fahren. Schliesslich hat die DB sie ja beautragt für den anschlussverkehr zu sorgen. Und nur weil sie es einfach vergessen haben. Kann es doch nicht sein das ich jetzt von hier nacht nicht mehr nach B komme.

Dieses mal habe ich falls es einen rechtsanspruch gibt, nicht vor diesen geltent zu machen doch für die zukunft währe es hilfreich zu wissen ob dieser überhaupt existiert!

ich bedanke mich schon mal im vorrauß

Um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen, habe ich die Ortsnamen durch Buchstaben ersetzt. BIber
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Shit happens, wie es jenseits des Kanals so schön heißt. Irren ist menschlich, vergessen auch - bedauerlich, aber nicht zu ändern.

Ich nehme an, die AGB des AST schließen für derartige Fälle irgendwelche Schadensersatzansprüche aus. Also die Zeit nutzen und mal nachsehen! Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Sinnestäuschung
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

auf der webseite sind keine agbs vorhanden
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