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Wohnungskauf zur Eigennutzung

 
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wuka12
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 12:08    Titel: Wohnungskauf zur Eigennutzung Antworten mit Zitat

Wenn man eine Eigentumswohnung erwirbt (z. B. über eine Zwangsversteigerung) und diese noch vermietet ist, so dass man selbst die Wohnung erst 3 Monate später bezieht, dann hat man ja für 3 Monate Mieteinnahmen. Ist dies bei der Einkommenssteuererklärung vernachlässigbar, weil man ja normalerweise keine Mieteinnahmen hat und außerdem die Rate für das Darlehen zu zahlen hat oder muss man zwingend die Anlage V ausfüllen. Falls ja, wäre es dann auch sinnvoll, die Anlage FW auszufüllen? Was könnte man denn geltend machen?
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ulli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man Mieteinnahmen hatte, muss man diese auch in der Anlage V angeben, kann anteilige Kosten und AfA abziehen.

Hatten Sie nun welche oder nicht? Ihr Satz widerspricht sich!


Die Anlage FW ist überholt!

Ulli
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

WENN Einnahmen (NICHT Überschuss!) erzielt wurden, dann mus eine Anlage V ausgefüllt und abgegeben werden.

Das "Problem" ist eher, wie sich diese Einkünfte auswirken.

Ich gehe mal davon aus, dass auf Grund der Abschreibung, der Zinsen und anderer absetzbarnen Werbungskosten ein Überschuss de Werbungskosten über die EInnahmen (sprich: "Verlust"") entsteht. Da es sich nicht um eine auf Dauer angelegte Vermietung handelt, war auch nie die Absicht insgesamt positive EInkünfte aus V+V zu erzielen vorhanden! Etwaige Verluste sind somit steuerlich nicht zu berücksichtigen. Positive Überschüsse dagegen schon!

taxpert
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Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"

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