Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.02.09, 12:45 Titel: Krankenkassenbeitrag und Märzklausel
Liebe Forumsmitglieder,
folgender fiktiver Fall:
EIn Arbeitnehmer AN erhält von seinem Arbeitgeber AG im März 2009 eine Einmalzahlung.
Durch Anwendung der Märzklausel wird die Zahlung sozialversicherungstechnisch auf das Jahr 2008 angerechnet. Das betrifft auch den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Nun gibt es seit 2009 den einheitlichen Krankenkassenbeitragssatz von 15,5 %.
Angenommen, AN hatte vorher einen niedrigeren Satz.
Welcher Krankenkassenbeitragssatz ist für die Einmalzahlung anzusetzen?
Um interessehalber noch eins drauf zu setzen:
Was ist, wenn AN im Laufe von 2008 die Krankenkasse gewechselt hat. GIlt dann der durchschnittliche Krankenkassenbeitragssatz von 2008 oder der zuletzt aktuelle oder der neue von 2009?
sofern in den Monaten Januar bis März eine Einmalzahlung geleistet wird und die Märzklausel anzuwenden ist, so ist die Einmalzahlung dem Vorjahr zuzuordnen.
Daraus ergibt sich dann, dass der Beitragssatz des letzten Entgeltabrechnugnszeitraums im Vorjahr (vermutlich Dezember) gültig ist. Dies gilt aber auch für Beitragsbemessungsgrenze, die entsprechende Entgeltmeldung und Einzugsstelle. Sofern also in der zwischenzeit die Krankenkasse gewechsel wurde, sind nochmal Beiträge an die alte Krankenkasse zu zahlen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.