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Wer kümmert sich um Schadensregulierung

 
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freeman303
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 21:54    Titel: Wer kümmert sich um Schadensregulierung Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist die Regelung im BGB definiert?

Beispiel Fall:
Privatverkauf unter ausschluss von Gewährleistung. Versand erfolgt versichert per Paket (z.B. (Wortsperre: Firmenname)).

Käufer reklamiert nach erhalt der Ware eine Beschädigung, sowie den Verdacht die Verpackung sei nicht ausreichend gewesen, um eine Beschädigung beim Transport auszuschließen.

Lt. AGB des Transporteurs, wird die Ware zum Transporteur zwecks begutachtung weitergegeben. Dieser entscheidet dazu, dass die Ware nicht ausreichend verpackt war und lehnt einen Schadensersatz ab. Hierbei handelt es sich um eine Begutachtung durch den Schädiger selbst, imo ist es kaum als objektiv zu sehen. Es ist auch unbekannt, ob der Käufer sämtliche Polsterung zur Begutachtung mitgegeben hat.

Laut Aussage des Käufers wurde ein Teil der Ware nicht zur Begutachtung weitergegeben, sowie vermutlich der Hauptinhalt, Polstermaterial und Verpackung
getrennt abgegeben. Daraus kann niemand mehr feststellen, wie das Paket genau
verpackt war.

Verkäufer behauptet, die Ware ausreichend verpackt zu haben. Ausserdem ist es nicht ausgeschlossen, dass der Käufer die Ware nach Erhalt selbst beschädigt haben könnte.

Wer kümmert sich an dem Punkt weiter um die Angelegenheit. Ist der Verkäufer dazu verpflichtet weiter gegen den Transporteur vorzugehen?
Ist es sinnvoller wenn der Käufer gegen den Transporteur vorgeht?
Oder ist es am sinnvollsten wenn der Käufer gegen den Verkäufer vorgeht?

Wie wirkt sich der Gefahrenübergang auf den Käufer beim Versand der Ware auf die obigen Fragen aus?

Gruss
freeman
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Tag,
Kaufrechtliche Seite: Wenn der Verkäufer beweisen kann, dass er das Gut beim Versendungskauf ausreichend verpackt und mangelfrei dem Transportunternehmen übergeben hat, wird er seinen Kaufpreisanspruch durchsetzen können.
Transportrechtliche Seite: Der Käufer ist der durch den Transportschaden Geschädigte, er muss bzw. kann einen Anspruch auf Ersatz gegen den Transporteur geltend machen.
Praktische Seite: Der Verkäufer bekommt zur Zeit sein Geld nicht, also muss er etwas tun. Er verklagt den Käufer auf Kaufpreiszahlung und verkündet dem Transporteur den Streit.

Grüße
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freeman303
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Sachlage ist etwas anders. Der Käufer hat bezahlt, bevor das Gut versandt wurde.

Wenn Käufer den Verkäufer verklagt und behauptet, das Gut sei mangelhaft verpackt worden. Muss dann der Verkäufer beweisen, dass er ausreichend verpackte oder muss der Käufer beweisen, dass nicht ausreichend verpackt wurde?

mfg
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tag,
Zitat:
die Sachlage ist etwas anders. Der Käufer hat bezahlt, bevor das Gut versandt wurde.

In dem Fall wurde ich den Transporteur verklagen auf Schadensersatz. Er haftet wegen vermutetem Verschulden. Es muss dem Verkäufer der Streit verkündet werden. Wenn der Richter am Schluss den Verpackungsmangel verneint, dann haftet der Transporteur (außer die Sache hat die Reise schon beschädigt angetreten, das sollte klar sein). Wenn der Richter einen Verpackungsmangel feststellt, haftet der Verkäufer.

Grüße
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