Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe eine Frage zur Besteuerung von Gehaltsbestandteilen.
Da ich demächst eine Gehaltserhöhung bekomme, suche ich einer Möglichkeit diese zumindest teilweise von der Steuer zu retten:)
Ich hatte da zum einen an die 44 Euro Benzingutschein gedacht.
Zum anderen würde ich zusätzlich noch den pauschal besteuerten Fahrtkostenzususs dazu nehmen:
Vl. kann mir jemand genau erklären wie das abläuft.
Mal fiktive Beispiele:
Monatl. Brutto aktuell 3000.-
Gehaltserhöhung: 250.-
Tägl. Fahrt zum Büro: 2x35km= 70km
Wie berechne ich nun meine Ersparnis und die Kosten/Ersparnis für den AG?
Als Fahrtkostenzuschuss kann der AG 157,50 € zahlen, und diesen pauschal versteuern (35 km x 0,30 € x 15 Tage). Hier fällt für den AG 16,875 % pauschale Lohnsteuer an, dafür keine Sozialversicherung (ca. 20 %). Der AN bekommt den Zuschuss dann brutto für netto gezahlt.
Der 44 € Benzingutschein ist steuer- und beitragsfrei, wenn der AG sich streng an die Vorschriften zur Ausstellung des Gutscheins hält (kein €-Betrag, Vertrag mit der Tankstelle usw.) Für den AN sind die 44 € steuer- und beitragsfrei, für den AG auch frei. Die Frage ist nur ob der AG sich den Verwaltungsaufwand bei einem AN antut....
d.h. ich bekomme die 157,50 ohne Abzüge ausgezahlt. Der AG spart sich die Sozialabgaben darauf, richtig?
Ich gehe davon aus, dass ich, wenn ich den Fahrtkostenzuschuß in Anspruch nehme, die Pendlerpauschale als Werbungskosten nicht mehr geltend machen kann. Stellt sich die Frage, was nun besser ist: Fahrtkostenzuschuß in Anspruch nehmen oder Pendlerpauschale als Werbungskosten...
Ich gehe davon aus, daß ich, wenn ich den Fahrtkostenzuschuß in Anspruch nehme, die Pendlerpauschale als Werbungskosten nicht mehr geltend machen kann. Stellt sich die Frage, was nun besser ist: Fahrtkostenzuschuß in Anspruch nehmen oder Pendlerpauschale als Werbungskosten...
Diese Frage stellt sich nicht, denn beim Fk-Zuschuß spart man die Sozialabgaben und man bekommt 100% der absetzbaren Kosten erstattet. Würde man die Kosten ohne Erstattung nur absetzen, bekäme man von Finanzamt nur die darauf entfallende Einkommensteuer erstattet. Und außerdem würden die Sozialabgaben nicht durch diese absetzbaren Kosten gemindert...
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Der AG zahlt dann 16,875 % Lohnsteuer auf den Fahrtkostenzuschuss anstatt ca. 20 % Sozialabgaben. Er spart sich also nur ein wenig. Aber du bekommst einen Gehaltsbestandteil brutto für netto. Und "Bargeld" ist immer besser als ein Werbungskostenabzug, der nur dein Einkommen mindert.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.