Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.02.09, 10:10 Titel: Anspruch auf Eigentumsübertragung sichern
Ein Erwerber (E) möchte eine ETW kaufen, aber vorläufig nicht selbst als Eigentümer in Erscheinung treten.
E könnte also die ETW finanzieren und ein guter Freund (F) würde die ETW auf seinen Namen zu übernehmen.
E möchte in drei Jahren das Eigentum an der ETW übernehmen und zwar so sicher, dass selbst zukünftige Feindschaft oder Tod des Freundes das nicht verhindern können.
Wie kann E das am sichersten bewerkstelligen?
Außerdem sollen bei der späteren Teileigentumsübertragung von F an E keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen. _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 01.03.09, 22:41 Titel:
Ein Anspruch auf Einräumung des Eigentums an einer Eigentumswohnung kann durch die Eintragung einer Vormerkung nach § 883 BGB, einer so genannten Auflassungsvormerkung, in das Wohnungsgrundbuch gesichert werden. Im Sinne des § 883 BGB steht eine Eigentumswohnung einem Grundstück gleich.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.