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recht.de :: Thema anzeigen - Anspruch auf Eigentumsübertragung sichern
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Anspruch auf Eigentumsübertragung sichern

 
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 10:10    Titel: Anspruch auf Eigentumsübertragung sichern Antworten mit Zitat

Ein Erwerber (E) möchte eine ETW kaufen, aber vorläufig nicht selbst als Eigentümer in Erscheinung treten.
E könnte also die ETW finanzieren und ein guter Freund (F) würde die ETW auf seinen Namen zu übernehmen.
E möchte in drei Jahren das Eigentum an der ETW übernehmen und zwar so sicher, dass selbst zukünftige Feindschaft oder Tod des Freundes das nicht verhindern können.

Wie kann E das am sichersten bewerkstelligen?
Außerdem sollen bei der späteren Teileigentumsübertragung von F an E keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Anspruch auf Einräumung des Eigentums an einer Eigentumswohnung kann durch die Eintragung einer Vormerkung nach § 883 BGB, einer so genannten Auflassungsvormerkung, in das Wohnungsgrundbuch gesichert werden. Im Sinne des § 883 BGB steht eine Eigentumswohnung einem Grundstück gleich.
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:01    Titel: Re: Anspruch auf Eigentumsübertragung sichern Antworten mit Zitat

UG hat folgendes geschrieben::
Außerdem sollen bei der späteren Teileigentumsübertragung von F an E keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen.

Dann bleibt nur der Verkauf und hier fällt Grunderwerbsteuer an.
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