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Maklerprovision fällig, obwohl Vertrag schon gekündigt

 
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Silke_Muc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:02    Titel: Maklerprovision fällig, obwohl Vertrag schon gekündigt Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

folgender fiktiver Fall:

eine Eigentümerin inseriert im Internet eine Wohnung zum Verkauf. Aus privaten Gründen gibt sie vorübergehend die Wohnung an einen Makler, kündigt jedoch den Vertrag nach 4 Monaten wieder. Während der 4 Monate ist über den Makler der Kontakt zu einer Interessentin zustandekommen. Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Vertrag erst nach der Kündigung des Maklervertrages geschlossen wird. Hat der Makler hier Chancen rechtlich einzuschreiten?

Vielen Dank für Eure Meinungen :-)
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cobold64
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gähn!!!! Das Thema hatten wir hier schon bis zum Erbrechen, bitte mal die Suchfunktion bemühen.
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jelly
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Suche gehts auch: Ja, hat er.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 18:09    Titel: Re: Maklerprovision fällig, obwohl Vertrag schon gekündigt Antworten mit Zitat

Silke_Muc hat folgendes geschrieben::
.... wenn der Vertrag erst nach der Kündigung des Maklervertrages geschlossen wird. Hat der Makler hier Chancen rechtlich einzuschreiten?

Warum sollte der Makler rechtlich einschreiten. Er ist doch daran interessiert, daß der Kaufvertrag zustandekommt.
Oder drücken wir`s mal anders aus: Käufer und Verkäufer haben keine Chance, den Makler zu bescheis.... ääähhh ich meine zu umgehen.
MfG
Lucky
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jelly
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 06:59    Titel: Re: Maklerprovision fällig, obwohl Vertrag schon gekündigt Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::

Warum sollte der Makler rechtlich einschreiten. Er ist doch daran interessiert, daß der Kaufvertrag zustandekommt.


ich hatte die Frage nach dem "Einschreiten" so interpretiert, dass der Makler seine Provision verlangen könnte. Aber die Frage ist natürlich so allgemein gestellt, dass man auch alles andere reininterpretieren könnte ...
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