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Verfasst am: 26.02.09, 12:10 Titel: Wer muss den Werklohn bezahlen?
Hallo!
Wen kann man in folgendem Fall auf Zahlung des vereinbarten Werklohns verklagen?
A ist Geschäftsführer von Baugesellschaft B (GmbH). A beauftragt C mit diversen Bauarbeiten an einem Objekt und wird ausdrücklich als Auftraggeber in den Vertrag aufgenommen. C weiß nicht, ob A oder B Eigentümer des Objektes ist. Rechnungsempfänger soll B sein. Nach abschließender Erledigung der Arbeiten erfolgen einige Abschlagszahlungen von B. Vollständige Zahlung erfolgt nicht, ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. B ist offensichtlich kurz vor der Insolvenz. A verweist nun darauf, dass doch B Auftraggeber wäre und er daher nicht für die Zahlung des Werklohnes verklagt werden kann. Stimmt das? Meines Erachtens haftet doch letztendlich der Auftraggeber für die Erfüllung des Vertrages, also auch für die Zahlung des Kaufpreises.
Viele Grüße.
Ist der Aufraggeber die Person A oder Firma B die durch den Geschäftsführer A vertreten wird?
Ist die Person A der Auftraggeber haftet er gesamtschuldnerisch und in voller Höhe, auch wenn B die Rechnungen bisher gezahlt hat. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 27.02.09, 17:12 Titel:
Hhhhmmm im Baugewerbe ist es manchmal wie auf einem türkischen Basar. A hat garantiert mündlich den Auftrag erteilt, ohne irgendeine Aussage darüber zu tätigen ob er dies in seiner Funktion als Geschäftsführer von B macht oder als Privatperson A. Dieses nebulöse verschweigen von solchen wichtigen Tatsachen gibt es häufig. Besonders wenn eh nur noch wenig Geld da ist.
So muß der Handwerker theoretisch an zwei Fronten angreifen um letztlich für beide Fälle Fristen waren zu können. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Als Auftraggeber in dem Vertrag ist nur A erfasst. Als Zusatz ist dann unten aufgeführt, dass die Rechnung auf die Gesellschaft B ausgestellt werden soll.
Also ich denke fast, man sollte vorsichtshalber beide - A und B - gesamtschuldnerisch auf Zahlung verklagen oder was meint ihr?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 02.03.09, 09:04 Titel:
Blondie_1270 hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für Eure Antworten.
Als Auftraggeber in dem Vertrag ist nur A erfasst. Als Zusatz ist dann unten aufgeführt, dass die Rechnung auf die Gesellschaft B ausgestellt werden soll.
Also ich denke fast, man sollte vorsichtshalber beide - A und B - gesamtschuldnerisch auf Zahlung verklagen oder was meint ihr?
Dies zu beurteilen sollte man einem Anwalt überlassen. Nicht das man letztlich ohne was dasteht. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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