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Verfasst am: 20.02.09, 18:27 Titel: Wechsel der Fremdsprache
Hallo,
unser Ältester lernt seit der 3. Klasse - eher weniger als mehr - Französisch als 1. Fremdsprache, möchte jetzt (4. Klasse) auf Englisch "umsatteln". Klassenlehrer und Rektor sind "einverstanden" (es liegen - zumindest für uns - nachvollziehbare Gründe für den Wechselwunsch vor); angeblich sei die Entscheidung jedoch Sache der "Schulkonferenz", diese habe sich negativ positioniert. Kann mir jemand bitte sagen, nach welchen (Rechts)grundlagen sich in Berlin derartiges Procedere richtet?
Märßi bokuh!
Hier scheint es sich wohl um ein Missverständnis zu handeln, nicht die Schulkonferenz entscheidet über einen Wechsel, sondern die Schulaufsichtsbehörde:
Die Grundschulverordnung – GsVO sagt:
Zitat:
§ 11 Fremdsprache
(1) Ab Jahrgangsstufe 3 wird Englisch oder Französisch als erste Fremdsprache unterrichtet. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche dieser Sprachen ihr Kind erlernen soll. Ein Wechsel der ersten Fremdsprache ist außer bei einer Wiederholung der Jahrgangsstufe 3 nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb der ersten zwölf Unterrichtswochen zulässig und bedarf der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.
Sorry, jetzt erst gesehen, hatte nicht mehr mit Antwort gerechnet.
Danke, aber der Wechsel hat "geklappt" - warum auch immer (und wir werden lieber nicht nachbohren...). Es sei jedoch eine Entscheidung der "Klassenkonferenz" gewesen
Glückwunsch! Der Wechsel scheint sinnvoll zu sein... _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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