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Haftung bei Fehler der Mietwohnung und Personenschaden

 
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 07:32    Titel: Haftung bei Fehler der Mietwohnung und Personenschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, Mieter A entdeckt nach einigen Jahren Mietzeit in der Wohnung eine Steckdose, bei der Spannung auch an den Metallklammern (Schuko-Kontakte) anliegt. Er benachrichtigt den Vermieter und bittet um umfassende Prüfung des Problems. Dieser schickt einen Elektriker, der die Steckdose repariert (ohne dem Mieter die Fehlerquelle zu nennen), noch ein paar Steckdosen im gleichen Zimmer prüft und dann entschwindet.

Einige Monate später findet der Mieter sein 1jähriges Kind plötzlich schreiend und angeschmort riechend neben einer Stehlampe mit Metallgehäuse. Man findet Strommarken (Brandblasen, Verkohlungen) an Zeh und Hand - ein Krankenhausaufenthalt zum Auschluss von Herzschäden ist die Folge. Der Mieter erinnert sich an eine zunächst belächelte Aussage eines größeren Kindes ("Die Lampe hat mich gebissen") vom Vortag und vermutet zunächst einen Wackelkontakt der Lampe. Es stellt sich jedoch heraus, dass auch an der Steckdose, an die die Lampe angeschlossen ist, Spannung an besagtem Metallkontakt anliegt. Scheinbar nicht genug, um die Sicherung zu aktivieren, und auch nicht genug, um einen Erwachsenen, der auf isolierter Unterlage steht, bei Berührung der Lampe an mehr als eine statische Aufladung denken zu lassen. Aber anscheinend doch genug, um ein barfüssiges Kleinkind, das sich mit der Hand am metallischen Heizungsrohr festhält, lebensbedrohlich zu verletzen.

Nach halbwegs überstandendenem Schreck fragt der Mieter sich nun, wer hier verantwortlich ist: der Vermieter, weil er generell für alles verantwortlich ist? Der Elektriker (=Angestellter des Vermieters), weil er nicht alle Steckdosen überprüft hat (die Unfalldose befindet sich an derselben Wand, wie die vormals defekte, quasi an der Rückseite)? Der Lampenhersteller, weil er das Gerät nicht hoch genug abgesichert hat? Der Mieter, weil er nicht drauf gekommen ist, dass die beobachtete "statische Aufladung" eine fehlerbehaftete Steckdose als Ursache haben könnte?

Falls jemand verantwortlich gemacht werden kann: gibt es im deutschen Recht für solche Fälle sowas wie Schmerzensgeld? Finanzieller Schaden ist ja keinem (ausser der Krankenkasse) entstanden - wir haben es "nur" mit einem traumatisierten Baby, nachhaltig erschreckten Eltern und einer zerstörten Wochenendplanung zu tun. Wäre da die Grundbesitzerhaftpflicht leistungspflichtig?

Und - was irgendwie noch wichtiger ist: kann man den Lampenhersteller irgendwie nötigen, seine Produkte sicherer zu gestalten?

Kann der Mieter vom Vermieter verlangen, die Kosten einer Reparatur durch einen unabhängigen Elektriker zu übernehmen, da der Mieter befürchtet, ein hauseigener Elektriker würde Beweise "wegreparieren" ?

Danke für jede Hilfe,
Claudia

PS: Keine Ahnung, ob ich mit dem Problem im richtigen Forum bin - falls nicht, bitte ich um entsprechende Verschiebung.[/b]
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich wunderlich macht, da wird erst nach Jahren eine ohne mehrere falsch angeschlossene Steckdosen entdeckt.

Wie will der Mieter dem Vermieter nachweisen, daß er für die falsch gepolte Steckdose verantwortlich ist. Über Jahre war sie im Wirkungsbereich des Mieters.

Zur Stehlampe, hat sie denn bisher funktioniert ? Ansonsten gibt es jede Menge Prüfzeichen.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Was kann der Lampenhersteller dafür, das Spannung am Schutzkontakt anliegt?
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Was mich wunderlich macht, da wird erst nach Jahren eine ohne mehrere falsch angeschlossene Steckdosen entdeckt.


Tja - der Mieter nutzt eben nicht kontinuierlich jede Steckdose mit einem Schuko-Stecker. Bei der genannten bereits reparierten Steckdose ist das Problem erst aufgefallen, als das erste Gerät mit einem solchen Stecker angeschlossen wurde (Kaufbeleg liegt vor). Bei den vorher verwendeten Flachsteckern kam nichts mit dem fehlerhaften Kontakt in Berührung.

@migo hat folgendes geschrieben::

Wie will der Mieter dem Vermieter nachweisen, daß er für die falsch gepolte Steckdose verantwortlich ist. Über Jahre war sie im Wirkungsbereich des Mieters.


Muss der Mieter dem Vermieter seine Verantwortung nachweisen, oder wird automatisch von einer Verantwortung des Vermieters ausgegangen? Klar, der Mieter könnte natürlich auch böswillig die Kontakte umgestellt und dann bewusst sein Kleinkind in den Stromkreis gehängt haben ... Man sollte echt mal das Jugendamt verständigen! Sehr böse

@migo hat folgendes geschrieben::

Zur Stehlampe, hat sie denn bisher funktioniert ? Ansonsten gibt es jede Menge Prüfzeichen.


Bitte das Wort "funktioniert" klarer definieren. Geleuchtet (was ja ihre Funktion ist) hat sie immer und tut es noch. Sogar bei Anschluss an die fehlerhafte Steckdose.

Und welchen Einfluss hätte die Existenz (oder Nichtexistenz) eines Prüfzeichens?
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Was kann der Lampenhersteller dafür, das Spannung am Schutzkontakt anliegt?


Gar nichts - deswegen frage ich ja. Aber es gibt auch Geräte, bei denen in solchen Fällen sie Sicherung rausspringt (wie bei der ersten entdeckten Steckdose).

Die Schuko-Sicherung ist ja dafür gedacht, ein Unter-Strom-Stehen eines metallischen Gehäuses zu unterbinden. Muss wohl ein Elektriker feststellen, ob die Lampe nun falsch gesichert war, oder ob eine korrekte Sicherung wegen der fehlerhaften Steckdose gar keine Chance hatte, ihren Zweck zu erfüllen.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nach § 535 BGB hat der Vermieter "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Demnach ist m.E. der VM der Ansprechpartner für den beschriebenen Mangel und natürlich auch für etwaige Folgen.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage der Sicherungen stellt sich schon.
Erstens scheint es kein FI zu geben und zweitens muß der Strom schon größer gewesen sein, wenn Verbrennungen bzw. Verkohlungen aufgetreten sind. Also wieso sprang nicht schon die normale Sicherung raus?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, einen Fehlerstromschalter gibts nicht - das Gebäude ist Baujahr 1960, und es ist auch kein Feuchtraum. Warum die normale Sicherung nun nicht rausgesprungen ist, kann an der Lampe selbst oder an einem Fehler in der E-Anlage liegen. Muss wohl ein Elektriker feststellen.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Nach § 535 BGB hat der Vermieter "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Demnach ist m.E. der VM der Ansprechpartner für den beschriebenen Mangel und natürlich auch für etwaige Folgen.


Bekanntlich wird bei jeder Renovierung die Steckdosenblende de- und wieder montiert. Wie oft werden Stecker am Kabel aus der Dose und dabei event.mit Steckdose raus gezogen. Und für das alles soll der VM zuständig sein. Na so einfach ist da auch nicht.

Code:
Mietrecht - Vermieter: Keine Verpflichtung zu Generalinspektion und E-Check
BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.*)

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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::

Bekanntlich wird bei jeder Renovierung die Steckdosenblende de- und wieder montiert. Wie oft werden Stecker am Kabel aus der Dose und dabei event.mit Steckdose raus gezogen.


Naja - die letzte Renovierung war vor Einzug des Mieters, durchgeführt im Auftrag des Vermieters.

@migo hat folgendes geschrieben::

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen ....


Wäre ein solcher besonderer Anlass nicht die Feststellung der Fehlfunktion der ersten Steckdose gewesen?

Und sollte dem Vermieter oder dem Lampenhersteller ein Verschulden nachzuweisen sein: beständen überhaupt Ansprüche wegen Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld? Wenn ja: kann man die Höhe abschätzen (angenommen, das Kind behält keinen körperlichen Schaden zurück)? Und wer würde die Prozesskosten tragen müssen?
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

@migo,

lies doch bitte nochmal den 1. Absatz des Eingangsbeitrages.
Das BGH-Urteil passt hier nicht!??
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:02    Titel: Re: Haftung bei Fehler der Mietwohnung und Personenschaden Antworten mit Zitat

jelly hat folgendes geschrieben::
angenommen, Mieter A entdeckt nach einigen Jahren Mietzeit in der Wohnung[...]

Da höre ich gewöhnlich auf zu lesen. Mit den Augen rollen

 
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Shit happens
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

...Klar, der Mieter könnte natürlich auch böswillig die Kontakte umgestellt ...

so einen hatte ich vor acht jahren, der hat das wirklich gemacht.

Unbedingt, und notfalls selbst bezahlt einen E-Check von einem Elektriker durchführen lassen !!!

Geld ist hier nicht das Wichtigste!
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Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:10    Titel: Re: Haftung bei Fehler der Mietwohnung und Personenschaden Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
jelly hat folgendes geschrieben::
angenommen, Mieter A entdeckt nach einigen Jahren Mietzeit in der Wohnung[...]

Da höre ich gewöhnlich auf zu lesen. Mit den Augen rollen
 


Warum? Beitrag (mal wieder) zu lang, oder Mieter per se unglaubwürdig? Es sind übrigens knapp 5 Jahre Mietzeit - da kommt nun mal nicht jeder Mieter drauf, an jede Steckdose mit dem Stromprüfer ranzugehen.
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
...Klar, der Mieter könnte natürlich auch böswillig die Kontakte umgestellt ...

so einen hatte ich vor acht jahren, der hat das wirklich gemacht.


Etwa auch sein Kind angebraten, um möglichst mitleiderregend zu sein? Ich hoffe nicht ... und wenn doch, bitte wirklich das Jugendamt einschalten!!!

det11 hat folgendes geschrieben::
.
Unbedingt, und notfalls selbst bezahlt einen E-Check von einem Elektriker durchführen lassen !!!
Geld ist hier nicht das Wichtigste!


Stimmt. Erste Messungen am Schutzkontakt haben übrigens eine Spannung von 15-30 V (schwankt auch noch!) ergeben. Ein Erwachsener merkt die Stromstärke da kaum, aber ein Kleinkind hat einen geringeren elektrischen Widerstand, so dass da durchaus ein ordentlicher Strom geflossen sein kann. Wie groß der genau war, wird sich allerdings kaum feststellen lassen - es sei denn, man stellt das Ganze nochmal nach (was garantiert nicht passieren wird!)

Naja - morgen wird erstmal die Lampe gecheckt, und dann kommt der Elektriker - der weder Mieter noch Vermieter persönlich bekannt ist.
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