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Klagebegründung im Sozialgerichtsverfahren

 
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Trixie70
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:07    Titel: Klagebegründung im Sozialgerichtsverfahren Antworten mit Zitat

Hallo,

es gut um eine Klage gegen eine BG. Zum Fall: Ein Mann hat durch einen schweren Motorradunfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause erhebliche Verletzungen erlitten und aufgrund der physischen Verletzungen eine MDE von 30 %. Nach Monaten kristallisiert sich herraus, dass er auch noch psychische Schäden davongetragen hat. Aufgrund der Schwere des Unfalls leidet er an PTBS mit Angst- und Panikattacken. Dies wird mit Vorlage einer psychiatrischen Stelungnahme der BG mitgeteilt. Die BG weigert sich aber diese Erkrankung anzuerkennen und spicht davon das keine Kausalität zwischen Unfall und psyschischer Beschwerden bestünde. Die BG lässt eine psychiatrische Stellungnahme von einem beratenden Psychiater anfertigen, diese belegt das die psychische Störung nicht durch den Unfall ausgelöst worden sein kann. Der Mann weigert sich das anzuerkennen und klagt gegen die BG auf Anerkennung der psychischen Erkrankung. Nach langem hin und her Widersprüchen und Bescheiden, liegt jetzt ein Widerspruchsbescheid der BG vor. Klage vor dem Sozialgericht wurde eingereicht. Jetzt wird vom Sozialgericht aber eine Klagebegründung gefordert und auf diese sich meine Frage bezieht. Was sollte diese Klagebegründung beinhalten. Es soll eine dezidierte Stellungnahme auch zu den Gründen im Widerspruchsbescheid verfasst werden. Was ist bei der Klagebründung alles zu beachten? Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Trixie
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist - theoretisch zumindest - recht einfach:

Im Widerspruchsbescheid wurde mit einer bestimmten Begründung der Widerspruch - also das Begehren, die PTBS als Folge des Wegeunfalles anzuerkennen, zurückgewiesen. Eine Klagebegründung müsste nun die Begründung des Widerspruchsbescheides entkräften - das ist schon alles.

Letztlich muss eine Klage aber eigentlich gar nicht begründet werden, im SG-Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Man könnte also zur Klagebegründung ggf. auf seine Ausführungen im Widerspruchsverfahren verweisen. Ob das sinnvoll ist hängt davon ab, inwieweit im Widerspruchsverfahren bereits auf diese Ausführungen eingegangen wurde.
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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