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Verfasst am: 02.02.09, 14:56 Titel: Manipulation zur Zuchttauglichkeit
Hallo zusammen,
eine rein hypothetische Frage. Wie ist folgender Fall rechtlich zu bewerten:
Hundehalter A hat einen Rassehund B. Dieser Hund B gehört einer Rasse an, deren Rassestandard Kippohren vorschreibt. Nur ..... bei Hund B bleiben die Ohren schön gerade stehen, anstatt in den Spitzen zu kippen wie vorgeschrieben. Hundehalter A aber möchte mit diesem Hund auf Ausstellungen und später auch züchten. Er erhält vom Züchter Z den Rat, die Ohren zu "kleben" - sprich man klebt (im einfachsten Fall Kaugummi, ggf. auch schwerere Sachen) während der Wachstumszeit von innen an die Ohrspitzen, um diese zum Kippen zu bringen und so die geforderten Kippohren zu erreichen.
Diese Maßnahme funktioniert, die Ohren kippen,Hund B entspricht nun rein äusserlich dem Rassestandard. B wird nun ausgestellt, erhält dort vorzügliche Bewertungen, die er nicht erhalten würde, wenn die Ohren stehen würden, wird zuchttauglich geschrieben und geht in die Zucht.
Wohlgemerkt - B wäre NICHT zuchttauglich geschrieben worden, oder hätte entsprechende Bewertungen auf AUsstellungen erhalten, wenn die Ohren gestanden wären.
Und es ist damit zu rechnen, dass B an seine Nachkommen auch "Stehohren" weitervererbt, da ja die Genetik durch das "Kleben" der Ohren nicht verändert wird.
Wäre diese "Kleben" rein rechtlich gesehen als Betrug zu werten oder nicht?
Hundehalter "kleben" Pferdezüchter legen den Tieren "Kilosäcke" auf den Rücken um das Stockmaß zu verringer, Katzenschwänze werden mit Mullbinden umwickelt...... Gekippt ist gekippt. Wo kein Kläger.......
Wahrscheinlich steht in den Satzungen, dass das Manipulieren verboten ist und bei bekannt werden zum Ausschluss führt. Wird es bekannt?!
bei manchen Rassen sind über 90% der Hunde "geklebt", da gehört das quasi mit dazu. Da wird schon "geklebt", obwohl man noch gar nicht absehen kann, ob die Ohren nun letztendlich von selbst kippen oder nicht.
Dieses Thema ist auf verschiedenen Ebenen zu beurteilen. Zuerst einmal gibt es da die verbandsinternen Zuchtbestimmungen. Die Zuchtordnung des Verbandes meiner Rasse besagt unter anderem:
„Eingriffe am Hund, die geeignet sind, die phänotypischen Entwicklungen der Hundes zu beeinflussen und die für den Zuchteinsatz von Bedeutung sind, sind dem Zuchtbuchamt zu melden. Das Zuchtbuchamt entscheidet in jedem Einzelfall ob der Hund weiter zur Zucht zugelassen bleibt. Das Nichtmelden eines Eingriffes zieht ein vereinsinternes Ordnungsverfahren gegen den/die Eigentümer nach sich.“
„Eingriffe am Hund mit dem Ziel der Erlangung der Zuchtfähigkeit sind verboten und haben die Einleitung eines vereinsinternen Strafverfahrens zur Folge.“
Wobei Papier geduldig ist und die Bedeutung, was ein "Eingriff am Hund" ist, ziemlich dehnungsfähig.
In meinem Zuchtverband wird das Kleben der Ohren beim Junghund nicht als solcher Eingriff gewertet (wobei bei meiner Rasse die Ohren stehen sollen und nicht kippen). Ich muß dazu anmerken, daß ein Ohr, welches wirklich nicht stehen will, auch durch Kleben nicht dazu gebracht werden kann. Dito das rassetypische Kippohr, welches sich bei manchem Junghund immer wieder frech aufstellt. Wenn die Ohren straff sind und stehen, dann stehen sie sobald man die in Kaugummi eingekneteten Angelbleie aus den Ohrenspitzen wieder entfernt.
Es gibt wenige Grenzfälle in denen man durch Kleben der Ohren diese so weit beeinflussen kann daß sie später dann doch stehen oder kippen (je nachdem was entsprechend gewünscht wurde). Allen Erfahrungen nach sieht zumindest der erfahrene Zuchtrichter oder Körmeister später dann doch was Sache ist und bescheinigt dem jeweiligen Hund keine 1A-Ohren. Und in solch einem Fall wird der erfahrene Züchter darauf achten daß potentielle Zuchtpartner dann Top-Ohren besitzen.
In den meisten Fällen, in denen die Ohren von Junghunden geklebt werden, sei's nach oben oder unten, und die anschließend die gewünschte Ohrenhaltung zeigen, hat der Mensch mal wieder viel zu voreilig reagiert. Viele Junghunde brauchen einfach Zeit für die Entwicklung.
Etwas anderes ist es wenn ein operativer Eingriff vorgenommen werden würde damit die Ohren in die gewünschte Form kommen. Oder, ein krasseres Beispiel, ein Junghund mit Ellenbogendysplasie wird operiert. In einigen Fällen sind die Dysplasie bzw. die Spuren der OP später auf den für die Zuchtzulassung notwendigen Röntgenaufnahmen nicht zu erkennen. Dem ED-Hund würde ein ED-freies Gelenk bescheinigt und somit der Weg zur Zuchtzulassung freigegeben, die ihm ansonsten verwehrt geblieben wäre.
So etwas ist ganz eindeutig ein Verstoß gegen eine Zuchtordnung, die einen entsprechenden Passus enthält. Wird der zuständige Zuchtverband darüber informiert muß er handeln, was dem Mitglied von einer Geldstrafe über eine zeitweilige Zucht- und/oder Veranstaltungssperre bis hin zum Rauswurf einbringen kann.
Ziviltrechlich hätte solch ein Eingriff ebenfalls Konsequenzen, denn hier handelt es sich um Betrug. Wobei es im Einzelfall darauf ankommt zu welchem Zweck ein Welpenkäufer seinen Hund erwirbt. Wird lt. Kaufvertrag ein Familien- und Begleithund erworben, vermindert ein nicht rassetypisches Schlapp- oder Stehohr nicht zwangsläufig dessen Wert, denn seinen Job als Familien- und Begleithund kann er damit ja immer noch zu 100% erfüllen. Wird vom Käufer aber lt. Kaufvertrag ein potentielles Zuchttier erworben schaut die Sache schon ein wenig anders aus. Zumindest wenn dann dem Züchter/Deckrüdenhalter operative Eingriffe an seinem Hund nachgewiesen werden können kann es schwierig für ihn werden. In wie weit ein geklebtes Ohr aber als ein schwerwiegender Eingriff gewertet wird hängt dabei wohl wirklich vom Einzelfall ab. Denn erfahrungsgemäß machen die Ohren trotz Kleben meist das was sie wollen.
Ich denke, mit "Eingriff" ist ein operativer Eingriff gemeint, ansonsten müsste das "Stellen" von Schäferhunden nach Standardvorgabe auch ein "Eingriff" sein, da es nicht seinem Naturell entspricht sondern antrainiert und geübt wird. Ebenso dürften die "modischen" Pudelfrisuren dann einen sogenannten Eingriff darstellen.
Wenn die Ohren z.B. operativ korrigiert werden, ist das ein Eingriff. Wenn ein Rüde nur einen Hoden hat und ein "Gummiei" implantiert bekommt, ist das ein Eingriff.
Das Kleben der Ohren stellt keinen Eingriff dar.
Es gibt wenige Grenzfälle in denen man durch Kleben der Ohren diese so weit beeinflussen kann daß sie später dann doch stehen oder kippen (je nachdem was entsprechend gewünscht wurde).
LG die Waschbärin
Bei Collies können Sie das ervorragend. Kurz vor der Präsentation ein Kaugummi, schwupps hängt das Ohr. Sieht nur albern aus, wenn die Schau zu lange dauert und das Ohr während des Präsentierens sich so ganz langsam wieder aufrichtet.....
ansonsten müsste das "Stellen" von Schäferhunden nach Standardvorgabe auch ein "Eingriff" sein
das korrekte Stellen auf Ausstellungen ist mE etwas völlig anderes. Denn da sieht ein erfahrener Mensch (und Richter sollten so viel Erfahrung haben) in der Bewegung und im freien Stand, bevor der Hund gestellt ist, ganz genau, was Sache ist.
Zitat:
Ebenso dürften die "modischen" Pudelfrisuren dann einen sogenannten Eingriff darstellen.
Die Frisuren beim Pudel sind ganz sicher nicht als Eingriff zu werten. Denn zum einen wird da nur an totem Haar rumgeschnitten und nichts am eigentlichen Körperbau verändert. Zum anderen sind die Frisuren, in denen ein Pudel (und andere Hunde) ausgestellt werden darf, im jeweiligen Rassestandard exakt beschrieben und vorgeschrieben. In anderen Frisuren als den vorgeschriebenen dürfen Pudel, Cao de Aqua, Löwchen und und und nicht ausgestellt werden.
Was wiederum als verbotener "Eingriff" gewertet werden kann, ist das Verwenden von Haarspray, Färbemittel, Kreide usw.
Wenn man beim Schäferhund die Ohren zur Unterstützung der Durchblutung klebt, damit sie stehen oder beim Collie die Ohren klebt, damit das letzte Drittel knickt ist das genau so wenig Manipulation am Hund wie Schur oder Stand.
Somit eigentlich eine recht überflüssige Diskussion.
Wenn man beim Schäferhund die Ohren zur Unterstützung der Durchblutung klebt, damit sie stehen oder beim Collie die Ohren klebt, damit das letzte Drittel knickt ist das genau so wenig Manipulation am Hund wie Schur oder Stand.
Dann gib mir doch mal eine rechtliche Begründung deiner Behauptung, es sei "Blödsinn".
Muss ja dann irgendwo klar definiert sein.....oder ist das nur deine persönliche Meinung die du uns hier kundtust?
warum muss man dem DSH die Ohren zur "Durchblutung" kleben? Durchblutung ist ganz sicher KEIN Grund. Das ist lachhaft. Aber die nicht stehenden Ohren sind genetisch bedingt, also gibt dieser Hund sein nicht standardkonformes Aussehen und damit seine nicht rassetypische Erscheinung an seine Nachkommen weiter.
Ein geschorener Hund vererbt seine Frisur nicht an seine Nachkommen. Ebensowenig wie ein gestellter Hund seinen hingestellten Stand vererbt.
Dein Vergleich ist in etwa so, wie wenn Du sagst, das reine Saubermachen eines zum Verkauf stehenden gebrauchten Autos ist vergleichbar mit dem Zurückstellen des km-Zählers eines Gebrauchtwagens oder des Überarbeitens von Unfallschäden.
Aber die nicht stehenden Ohren sind genetisch bedingt,
Wenn dem so wäre, würde die Ohren nach dem Kleben auch nicht stehen!
Es gibt Hunde die große und schwere Ohren haben, durch das Kleben wird das Ohr aufgerichtet, damit das Blut nicht an der Knickstelle gestaut wird.
natürlich ist die Ohrform genetisch bedingt. Und auch die Ohrgrösse etc. Wenn man solche Hunde nicht haben will, haben sie in der Zucht nichts verloren.
Und beim besten Willen, ich habe weder in meinem Studium noch in der Zeit, in der ich in Tierarztpraxen mitgearbeitet habe, erlebt, dass es Probleme mit der Durchblutung bei Knickohren gibt. Es gibt viele Rassen, die Knickohren haben - OHNE jegliche Durchblutungsstörungen. Das ist nur eine Ausrede die das bewusste Manipulieren zur Herstellung der Zuchttauglichkeit verschleiern soll.
@Yane: Habe selten soviel Blödsinn und Mist auf einen Haufen gelesen.
Da du eh alles zu wissen scheinst, warum fragst du überhaupt??
Heul dich beim zuständigen Zuchtverein aus und gut isses damit.
Du akzeptierst doch nur deine Meinung und alle anderen, die eine andere Meinung haben, manipulieren und bescheißen.........ja, die ändern sogar die "genetischen" Anlagen eines Hunde mit einem Stück Pappe und Kleber.
Was kommt als nächstes? Manipulation durch Reiki beim Hund??
Dass man mit Kleber und Pappe die genetischen Anlagen eines Hundes NICHT ändern kann, solltest selbst Du wissen. Und wo ich das geschrieben haben soll, entgeht mir völlig. Wie gesagt, wer lesen kann ..... .
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