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Die Person A hat momentan eine Staatsbürgerschaft vom einem kleinen Staat B. Diese Person A hat auch eine Einbürgerunserlaubnis vom deutschen Staat bekommen, unter der Bedingung, daß man sich aus der Staatsbürgerschaft vom B ausbürgern lässt.
Die Person A hat dies auch versucht und einen Ausbürgerungsantrag beim Konsulat von B in Berlin gestellt, mit der Bitte, daß man eine Antragsstellungsbestätigung bekommen möchte. Der Person A wurde mündlich zugesichert, daß diese Bestätigung nachgesandt wird. Seitdem sind mittlerweile mehr als 6 Monate vergangen, es wurde noch nichts zugeschickt, und weder die Botschaft noch das Konsulat vom Staat B sind auf irgendeine Weise erreichbar, d.h. Telefon immer besetzt, e-Mails, Faxe udn Briefe werden einfach ignoriert.
Die Frist für die Einbürgerungsgenehmigung läuft langsam aber auch aus. Wie kann A gegen B vorgehen, um an seine Ausbürgerung zu gelangen?
Wie kann A gegen B vorgehen, um an seine Ausbürgerung zu gelangen?
Hallo,
Das dürfte hier nicht zu beantworten sein, da sich diese Frage sowohl nach dem Verwaltungs- wie auch dem Staatsangehörigkeitsrecht des Staates B richtet.
Die deutsche Verwaltung kommt hier nicht ins Spiel, zumindest nicht solange wie die Ausbürgerung noch nicht endgültig abgelehnt ist (einschl, Rechtsweg ).
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Jedenfalls nicht, so lange man nicht weiß, um welchen Staat es sich handelt. Schließlich hat da jeder so seine eigenen Regeln. _________________ Nomen est Omen
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