Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.03.09, 10:11 Titel: Bezeichnung des Schuldners auf Vollstreckungsbescheid
Hallo,
folgende einfache Frage würde gern eine Antwort erhalten:
Kann mit einem an eine GbR adressierten Vollstreckungsbescheid per Gerichtsvollzieher auch gegen einen der Vollhafter vollstreckt werden, welcher auf dem VB miterwähnt ist, wenn die GbR angeblich "aufgelöst" ist?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Also kann festgestellt werden, daß der VB gegen die GbR für die Tonne ist. Besser wäre es also gewesen, die Gesellschafter als Schuldner zu benennen...
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Besser ist es, gegen Gesellschafter und GbR gleichzeitig zu titulieren.
Danke, werde ich mir mal merken. Wie schon erwähnt - auf dem VB steht als Schuldner die GbR, vertreten durch (die drei Gesellschafter); einer der Gesellschafter hat übrigens seinen Wohnsitz (zufällig) am Sitz der GbR, das dürfte aber leider unerheblich sein.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.