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Autoverkauf durch Bürgen

 
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Paulusaehrer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 19:35    Titel: Autoverkauf durch Bürgen Antworten mit Zitat

Hallo,

es wurde für einen Autokauf gebürgt. Der Bürge hat die Schuld mittlerweile vollständig getilgt. Darauf erhielt er von der Bank den KFZ-Brief.

Darf der Bürge nun das Fahrzeug verkaufen. Welche Meinungen gibt es?
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idem
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, da der Sicherungsfall für die Sicherungsübereignung - Nichtzahlung des Kfz-Darlehens - eingetreten ist.

Der Anspruch des Bürgen auf Übertragung des (Sicherungs-)Eigentums am Auto gegen die Bank nach § 426 BGB (entsprechend) in Verbindung mit § 774 II BGB wurde durch die Bank bereits erfüllt.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Einspruch.

auf den Bürgen übergegangen ist die (Geld-)forderung der Bank und die Sicherungsrechte am Auto.

Daher besteht zunächst einmal ein Zahlungsanspruch. Sofern diesem nicht entsprochen wird, kann der Bürge die Rechte aus dem Sicherungsvertrag wahrnehmen. Welche das sind und welche Schritte (z.B. Kündigung, Mahnung, Fristen) notwendig sind, steht im Sicherungsvertrag.
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idem
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kommt es im Einzelnen auf die Sicherungsabrede an. Ich hatte die Fragestellung aber mehr auf das grundsätzliche "ob" und weniger auf das "wie genau" bezogen.
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