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Hallo zusammen,
Mein Problem ist folgendes:
Eine Stadt erbt Vermögen, um eine Stiftung zu gründen. Dies ist auch in einem Testament festgehalten worden. Das Testament nennt aber lediglich den Stiftungszweck(gemeinnützig); eine Stiftungssatzung enthält das Testament nicht,
- ist nun der Erblasser Stifter oder kann ich die Stadt als Stifter ansehen, die sich dann selbst zum Treuhänder ernennt und dann sozusagen mit sich selbst (auf der einen Seite als Stifter und auf der anderen Seite als Treuhänder) den Treuhandvertrag abschließt??? (wäre hier die treuhänderische Stiftung die richtige[für die Stadt die günstigste] Stiftungsform? - aus dem SV bzw. Testament ergibt sich nichts über die vom Erblasser erwünschte Stiftungsform)
Für anregende Hinweise wäre ich dankbar
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