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Haftbarkeit des Systemadmins nach Einbruch in IT-System

 
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bkuhlen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:16    Titel: Haftbarkeit des Systemadmins nach Einbruch in IT-System Antworten mit Zitat

Ein wirklich fiktionaler Fall (ich möchte es nur generell wissen):

Ein IT-System einer Firma wird gehackt, wir nehmen einfach mal an, es wurden rechtlich problematische Dateien auf ein Serversystem geladen.

Durch eine Razzia werden die Serversysteme zur genaueren Durchsuchung sichergestellt. Es handele sich um die Server einer GmbH.

Der Geschäftsführer verweist auf den SysAdmin als Verantwortlichen. Ist dieser wirklich haftbar insbesondere wenn er vor vielen Jahren als Programmierer anfing und es kein Dokument gibt, das belegt, dass er nun Admin ist?

Wie kann sich der Admin rechtlich schützen ? was kostet das ggf ?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist der Admin haftbar zu machen, wenn ihn einVerschulden trifft (also er fahrlässig/ vorsätzlich eine Sicherheitslücke offen gelassen hat), trifft ihn kein Verschulden (weil die Sicherheitslücke nicht ausreichend bekannt war), dann trift ihn meiner Meinung nach keine Haftung.

Es ist an sich unerheblich, ob ein Dokument existiert, daß Person XY SysAdmin ist, solange ihre Funktion auf anderem Wege nachgewiesen werden kann.

Zudem bleibt die Frage, in welchem Verhältnis die Tätigkeit als SysAdmin ausgeübt wurde (handelt es sich hierbei um eine Gefälligkeit, wäre damit die Haftbarkeit wiederum beschränkt).

Wie kann man sich dagegen Schützen? Wenn den SysAdmin eine Haftbarkeit trifft, dann kann man sich gar nicht dagegen Schützen, man kann höchstens das Kostenrisiko für den SysAdmin durch eine entsprechende Versicherung minimieren.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:31    Titel: Re: Haftbarkeit des Systemadmins nach Einbruch in IT-System Antworten mit Zitat

bkuhlen hat folgendes geschrieben::
Der Geschäftsführer verweist auf den SysAdmin als Verantwortlichen.


Wie ist das gemeint?

Soll der Sysadmin gegenüber der Firma für den entstandenen Schaden haften?

Geht es um die strafrechtliche Verantwortung für das Vorhandensein der "rechtlich problematischen Daten" auf dem System bzw. deren Verbreitung?
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bkuhlen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

in 1. Linie geht es darum, dass sich der Admin für den Inhalt auf den Servern zu verantworten hat.

Gruß,
Bernd
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine genau so schwammige Formulierung.

Verantworten gegenüber seinem Arbeitgeber? Arbeits- oder zivilrechtlich?

Verantworten gegenüber der Staatsanwaltschaft, also strafrechtlich?
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