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Welche Fordrerungen fallen genau unter die Insolvenz?

 
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sandra_gewinne
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 33
Wohnort: Eppingen

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:17    Titel: Welche Fordrerungen fallen genau unter die Insolvenz? Antworten mit Zitat

Welche Forderungen können bei der Regelinsolvenz alles untergebracht werden? Sind es tatsächlich auch Forderungen die durch eine Leistung, wie z. B. einen Zahnarzt entstanden sind??? Wäre cool wenn mir einer eine entsprechende Gesetzesstelle schreiben könnte.
Gruß Sandra
_________________
Sandra Arzbächer
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Alle müssen untergebracht werden!
Die interessantere Frage ist aber, für welche Forderungen bekomme ich auch hinterher die Restschuldbefreiung?
_________________
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Um noch genauer zu werden:

Insolvenzforderungen sind alle Forderungen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, vgl. § 38 InsO.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch detailierter: Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Gehe ich zum Zahnarzt und lasse mir in dem Wissen, dass ich die Leistung nie bezahlen kann, ein Hollywoodgebiss für 30.000 Euronen einbauen, wird diese Leistung wohl eher nicht unter die RSB fallen....
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::


Gehe ich zum Zahnarzt und lasse mir in dem Wissen, dass ich die Leistung nie bezahlen kann, ein Hollywoodgebiss für 30.000 Euronen einbauen, wird diese Leistung wohl eher nicht unter die RSB fallen....


....sofern der Zahnarzt die Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, den Rechtsgrund der vbuH mit angibt und ein evtl. Widerspruch des Schuldners in der Tabelle beseitigt wird.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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