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Impressum & Widerrufsbelehrung beim Auktionshaus Pflicht

 
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Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:28    Titel: Impressum & Widerrufsbelehrung beim Auktionshaus Pflicht Antworten mit Zitat

Partei A, Kleinunternehmer, fragt sich:
Bin ich verpflichtet meinem Kunden eine Widerrufsbelehrung anzuzeigen? Wenn nicht, mache ich mich strafbar/abmahnbar?
MUSS in dem Impressum meine Telefonnummer einsichtig sein, oder reicht meine E-Mail Adresse?

Vielen Dank!
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Gobbelino
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 10:21    Titel: Re: Impressum & Widerrufsbelehrung beim Auktionshaus Pfl Antworten mit Zitat

Hallo,

Marathon90 hat folgendes geschrieben::
Partei A, Kleinunternehmer, fragt sich:
Bin ich verpflichtet meinem Kunden eine Widerrufsbelehrung anzuzeigen? !

Online Händler müssen Käufer über ihr Widerrufsrecht aufklären, am besten mittels des aktuellen BJM Musters
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html
Muster für die Widerrufsbelehrung

Vergleiche auch
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html#BJNR034200002BJNE001903140
Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht
insbesondere §1,3...
Und § 312 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/312a.html

Marathon90 hat folgendes geschrieben::
Wenn nicht, mache ich mich strafbar/abmahnbar?

Das wird meistens als Wettbewerbsverstoß gewertet.
Marathon90 hat folgendes geschrieben::
MUSS in dem Impressum meine Telefonnummer einsichtig sein, oder reicht meine E-Mail Adresse?

Rechtlich umstritten, wer auf Nummer sicher gehen will gibt eine Telefonnummer an. Es hat sich selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befasst, das Urteil war aber nicht unbedingt eindeutig - keine Telefonnummer wenn E-Mails sofort beantwortet werden (auch nachts und am Wochenende??).

Gobbelino
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Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 21:26    Titel: . Antworten mit Zitat

Vielen Dank!

Reicht es wenn diese Angaben auf der MICH Seite des E bay Mitglieds stehen?
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Gobbelino
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 22:52    Titel: Re: . Antworten mit Zitat

Hallo,

Marathon90 hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank!

Reicht es wenn diese Angaben auf der MICH Seite des E bay Mitglieds stehen?

das absolute Minimum auf der Angebotsseite wäre ein gut sichtbarer Link zu Widerrufsbelehrung (und sonstigen AGB) auf mich Seite oder persönlichen Seiten. Ob das reicht oder nicht könnte evtl. aber noch Anlass für Streitigkeiten werden.

Wenn alles direkt auf der Angebotsseite steht, gibt es zumindest keinen Ansatzpunkt für rechtliche Streitigkeiten.

Gobbelino
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