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Verwalterwechsel - Fehler kommen hoch

 
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Starwars2001
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 577

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:17    Titel: Verwalterwechsel - Fehler kommen hoch Antworten mit Zitat

Hallo,

A übernimmt von F zum 01.01.2009 die Ausverwaltung. Bei der Kontrolle stellt A fest, dass F bei den Hausgeldzahlungen nicht sehr hinterher war. D.h. es fehlt einiges an Hausgeld.

Frage 1:
Angenommen, A kann das Hausgeld nicht "eintreiben" (Mahnverfahren, etc. alles durch) - ist F. verantwortlich?

Dann hat A festgestellt, dass Schlüssel einer Schließanlage fehlen. A vergleicht den Schließplan mit den an die Eigentümer ausgegebenen Schlüssel. Es fehlen 5 Schlüssel.
F hat Schlüssel an Handwerker ausgegeben, ohne sich den Erhalt protokollieren zu lassen.

Frage 2:
Haftet F?

Eigentümer E hat im November F einen Schaden am Gemeinschaftseigentum gemeldet. F beauftragt einen Handwerker. Da es sich um einen Neubau handelt, ist noch Gewährleistung vorhanden.
F entnimmt aus der Eigentümerkasse Geld und bezahlt den Handwerker.

Frage 3:
Haftet F?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Frage 1: Was heisst "alles durch"? Hat der Gerichtsvollzieher nichts gefunden?
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Starwars2001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 577

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen wir mal davon aus, dass der Gerichtsvollzieher nichts findet. Ist F verantwortlich?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
Gehen wir mal davon aus, dass der Gerichtsvollzieher nichts findet. Ist F verantwortlich?

Ja ist die Wohnung weg? Oder kann man mit einer Zwangsversteigerung noch was holen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:58    Titel: einige glauben an die Zahnfee und andere ... Antworten mit Zitat

Salut
...handeln nach der Devise
Wenn man nur oft genug fragt,
Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
Gehen wir mal davon aus, dass der Gerichtsvollzieher nichts findet. Ist F verantwortlich?
, werden nicht genehmen Antworten, z.B. auf http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=169768&sid=c905c1f73ec51c2c66fa94f08c3cfb52 durch passendere ersetzt.

Die WEG-Gemeinschaften sind teilrechtsfähig. Der Verwalter bedarf daher der Aktivlegitimation, will er im Rubrum erscheinen. (off topic: Außerdem könnte ein Eigner ja auf die Idee kommen, ihn in Regreß nehmen zu wollen, wenn er leichtfertig Rechtsstreitigkeiten ohne Beschlußgrundlage anfängt). Wenn nicht im Mahnverfahren, dann in der sich anschließenden Zivilrechtsstreitigkeit. Da die Frist dazwischen nur 14 d beträgt, ist A gut beraten, die Formalia vorher zu regeln.

Sofern die Außenstände bei Übernahme bereits hätten nachgefordert werden müssen, wird man aber ein Verschulden des F jedenfalls dann nicht vorneweg bestreiten können, wenn die Hausgeldrückstände nicht als "Ausbuchung dubioser Forderungen" o. dgl. in der zuletzt beschlossenen Abrechnung ausgewiesen, keine Sonderumlagen beschlossen oder Umwidmungen der Rücklagen vorgenommen wurden, die Salden und Ausgleichsforderungen den Eignern zugegangen waren und danach keine Zahlungsaufforderungen durch den F belegbar sind.

Zu den anderen Fragen: Fahrlässigkeit löst hier - soweit mir bekannt - Regreßpflicht aus.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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