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Verfasst am: 02.03.09, 10:17 Titel: Verwalterwechsel - Fehler kommen hoch
Hallo,
A übernimmt von F zum 01.01.2009 die Ausverwaltung. Bei der Kontrolle stellt A fest, dass F bei den Hausgeldzahlungen nicht sehr hinterher war. D.h. es fehlt einiges an Hausgeld.
Frage 1:
Angenommen, A kann das Hausgeld nicht "eintreiben" (Mahnverfahren, etc. alles durch) - ist F. verantwortlich?
Dann hat A festgestellt, dass Schlüssel einer Schließanlage fehlen. A vergleicht den Schließplan mit den an die Eigentümer ausgegebenen Schlüssel. Es fehlen 5 Schlüssel.
F hat Schlüssel an Handwerker ausgegeben, ohne sich den Erhalt protokollieren zu lassen.
Frage 2:
Haftet F?
Eigentümer E hat im November F einen Schaden am Gemeinschaftseigentum gemeldet. F beauftragt einen Handwerker. Da es sich um einen Neubau handelt, ist noch Gewährleistung vorhanden.
F entnimmt aus der Eigentümerkasse Geld und bezahlt den Handwerker.
Die WEG-Gemeinschaften sind teilrechtsfähig. Der Verwalter bedarf daher der Aktivlegitimation, will er im Rubrum erscheinen. (off topic: Außerdem könnte ein Eigner ja auf die Idee kommen, ihn in Regreß nehmen zu wollen, wenn er leichtfertig Rechtsstreitigkeiten ohne Beschlußgrundlage anfängt). Wenn nicht im Mahnverfahren, dann in der sich anschließenden Zivilrechtsstreitigkeit. Da die Frist dazwischen nur 14 d beträgt, ist A gut beraten, die Formalia vorher zu regeln.
Sofern die Außenstände bei Übernahme bereits hätten nachgefordert werden müssen, wird man aber ein Verschulden des F jedenfalls dann nicht vorneweg bestreiten können, wenn die Hausgeldrückstände nicht als "Ausbuchung dubioser Forderungen" o. dgl. in der zuletzt beschlossenen Abrechnung ausgewiesen, keine Sonderumlagen beschlossen oder Umwidmungen der Rücklagen vorgenommen wurden, die Salden und Ausgleichsforderungen den Eignern zugegangen waren und danach keine Zahlungsaufforderungen durch den F belegbar sind.
Zu den anderen Fragen: Fahrlässigkeit löst hier - soweit mir bekannt - Regreßpflicht aus. _________________ Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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