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Aufrechnung von Forderungen NACH RSB

 
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marino17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:55    Titel: Aufrechnung von Forderungen NACH RSB Antworten mit Zitat

Angenommen Person A hat beim FA Steuerschulden aus der Zeit vor der Inso.

In der WVP darf das FA ggf. anfallende Erstattungen mit den alten Forderungen verrechnen. Das ist denke ich richtig.

Wie ist die Sachlage nach Erteilung der RSB?
Kann das FA dann weiter verrechnen? (mit Forderungen von vor der Inso)

und wie sieht es mit anderen Gläubigern aus? (falls das FA eine Ausnahmeregelung hätte)

Danke für Antworten Winken
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo marino17,

willkommen im FDR.

Nein, nach Erteilung der RSB kann das Finanzamt und andere Gläubiger keine Aufrechnung mehr vornehmen; dies regelt § 302 der InsO.
Die entsprechenden Ausnahmen sind ebenfalls in diesem Paragraphen aufgeführt.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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ThoFa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::

Nein, nach Erteilung der RSB kann das Finanzamt und andere Gläubiger keine Aufrechnung mehr vornehmen; dies regelt § 302 der InsO.
Die entsprechenden Ausnahmen sind ebenfalls in diesem Paragraphen aufgeführt.


302 InsO ?? Geschockt
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marino17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

ThoFa hat folgendes geschrieben::

302 InsO ?? Geschockt



... so rein inhaltlich fand ich die Antwort von report sehr angenehm....

sollte es nun in anderen §§ geregelt sein, dann kann ich damit leben Smilie

oder gibt es einen Haken für Person A ?
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