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Form des schriftlichen Zeugnisses

 
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Linne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 108
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 08:10    Titel: Form des schriftlichen Zeugnisses Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Welchen Formen muss denn so eine schriftliche Beurteilung (HJ, 2. Klasse, Bayern) gerecht werden? Was genau sollte denn bei den einzelnen Fächern stehen?

Reicht es, wenn da sinngemäß steht: "- ist faul und blöd" oder muss da eher etwas geschrieben werden wie: - "hat sich bemüht sich zu bemühen und sollte mehr an seiner Intelligenz arbeiten"?

Wo find ich denn eigentlich eine aktuelle Zeugnisordnung für Bayern?


Liebe Grüße
Linne
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Linne,

ich vermute, dass Sie konkretere Förderempfehlungen vermissen. So wie ich das sehe, sind sie in Bayern nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber durchaus möglich. Vorgeschrieben ist für die Zeugnisse lediglich "ein Bericht mit Beobachtungen". Bei Unklarheiten, was mit einzelnen Formulierungen gemeint ist sowie zu Fördermöglichkeiten sollten Sie den Lehrer fragen.

Schulordnung für die
Grund- und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern
(Volksschulordnung - VSO)

Zitat:
§ 50
Zwischen- und Jahreszeugnisse
(1) Die Zwischenzeugnisse in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie die Jahreszeugnisse in der Jahrgangsstufe 1 enthalten einen Bericht mit Beobachtungen insbesondere zum Sozialverhalten, zum Lern- und Arbeitsverhalten, zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern und zu den individuellen Lernfortschritten.

Weiter Einzelheiten finden Sie hier:
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http%3A%2F%2Fby.juris.de%2Fby%2FEUG_BY_2000_Art52.htm

http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http%3A%2F%2Fby.juris.de%2Fby%2FVoSchulO_BY_2008_P50.htm

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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