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Zwei Abmahnungen aneinem Tag ! rechtens ?

 
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 16:44    Titel: Zwei Abmahnungen aneinem Tag ! rechtens ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

sind zwei Abmahnungen an einem Tag, zu zwei unterschiedlichen Themen rechtens ?

Wurde in einem neutralen Umschlag übergeben, hätte ich auch wegschmeisen können, da man nicht wusste bzw. es auch nicht gesagt wurde was drin steckt ! Reicht die persönliche Übergabe ohne Kommentar ?

PS: am gleichen Tag wurden weitere MA auf diese Art abgemahnt, zu unterschiedlichen Themen.

Vorsorgefrage bzgl. evtl. 3'te Mahnung gleich Kündigung.
20 Jahre dabei - wie ist der Kündigungschutz - fristlose Kündigung möglich ?
Wie auf welche Art am besten dagegen vorgehen ?

mfg
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Abmahnungen sind der Anzahl nach nicht begrenzt. (Ab mehr als 5 am Tag würde ich mal bei Guiness Book of Records anfragen. Winken) Ansonsten geht man als AN am besten dagegen vor, in dem man das abgemahnte in Zukunft bleiben lässt.
Im Falle der Kündigung aufgrund von Abmahnungen steht dem AN der Klageweg offen.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
sind zwei Abmahnungen an einem Tag, zu zwei unterschiedlichen Themen rechtens ?

Natürlich

Zitat:
Reicht die persönliche Übergabe ohne Kommentar ?

Erstmal ja

Zitat:
Vorsorgefrage bzgl. evtl. 3'te Mahnung gleich Kündigung.

Muß nicht, geht auch früher

Zitat:
20 Jahre dabei - wie ist der Kündigungschutz - fristlose Kündigung möglich ?

Selbstverständlich

Zitat:
Wie auf welche Art am besten dagegen vorgehen ?

Sich bessern


MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Elektrikör,

wie kann man zu zum Thema Reicht die persönliche Übergabe ohne Kommentar ?

Erstmal ja deuten ?

mfg
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

DonCorleone hat folgendes geschrieben::
Hi Elektrikör,

wie kann man zu zum Thema Reicht die persönliche Übergabe ohne Kommentar ?

Erstmal ja deuten ?

mfg
DC

z.B.
Im Streitfall muß der Zugang der Abmahnung belegt werden.
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

heist, der Betroffene hätte die geschlossenen Umschläge wegwerfen können da er nicht wusste was darin ist, wo der Chefe die übergeben hat=somit nicht erhalten !?

mfg
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

DonCorleone hat folgendes geschrieben::
heist, der Betroffene hätte die geschlossenen Umschläge wegwerfen können da er nicht wusste was darin ist, wo der Chefe die übergeben hat=somit nicht erhalten !?

mfg
DC

Nein. Der AG muß im Streitfall den Zugang der Abmahnung belegen. Was der AN damit macht oder gemacht hat, ist dem AG und dem Richter dann egal.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Abmahnungen sind der Anzahl nach nicht begrenzt. (Ab mehr als 5 am Tag würde ich mal bei Guiness Book of Records anfragen. Winken) Ansonsten geht man als AN am besten dagegen vor, in dem man das abgemahnte in Zukunft bleiben lässt.
Im Falle der Kündigung aufgrund von Abmahnungen steht dem AN der Klageweg offen.


Keine Chance - 42 müsstens schon sein, wenn ich einer sehr vertrauenswürdigen Personalerin Glauben schenken darf.

Zugegebenermaßen gings bei den 41 Abmahnungen aber nur mehr darum, die Kündbarkeit nach Jahren der Toleranz vorzubereiten, nachdem selbst der Betriebsrat einstimmig darum flehte.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Keine Chance - 42 müsstens schon sein, wenn ich einer sehr vertrauenswürdigen Personalerin Glauben schenken darf.

Zugegebenermaßen gings bei den 41 Abmahnungen aber nur mehr darum, die Kündbarkeit nach Jahren der Toleranz vorzubereiten, nachdem selbst der Betriebsrat einstimmig darum flehte.


Sowas gibt's tatsächlich. Ich erinnere mich an eine Stellungnahme eines Betriebsrats zu einer Anhörung nach § 102 BetrVG:
Zitat:
"Herr F. hat in den letzten Jahren wegen des hier angesprochenen Verhaltens nach unserer Zählung bereits 17 einschlägige Abmahnungen erhalten, die alle sowohl seitens des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers folgenlos geblieben sind.

Da auch der BR mittlerweile Anfragen von Belegschaftsmitgliedern vorliegen hat, die allesamt fragen, was man eigentlich noch bei der Firma AD machen müsse, um gekündigt zu werden, möchten wir keine Stellungnahme zu dem Kündigungsbegehren des Arbeitgebers abgeben."


F.s Anwalt berief sich übrigens anschließend auf eine Art von Vertrauensschutz: die Beklagte habe mit der Kündigung gegen den ultima-ratio-Grundsatz verstoßen, denn der Kläger habe auf Grund der zahlreichen Abmahnungen im Kündigungszeitpunkt nicht mehr mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen müssen. Die Warnfunktion der letzten Abmahnungen seien nämlich im Kündigungszeitpunkt dadurch völlig entwertet gewesen, daß der Kläger schon zuvor 17mal abgemahnt war, ohne daß eine Kündigung erfolgt ist. Spätestens ab der dritten Abmahnung habe er Konsequenzen für den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses auf Grund der häufigen Vorkommnisse nicht mehr ernsthaft befürchten müssen; als Folge der von der Beklagten betriebenen Abmahnungspraxis sei bei ihm der Eindruck entstanden die Vorkommnisse würden zwar mißbilligt, sie seien aber so wenig gravierend, daß die Beklagte sie noch als tragbar akzeptiere... Winken
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Bei vielen Abmahnungen an einem Tag - jeweils zu unterschiedlichen Themen - glücklicherweise weniger der Punkt.

Das besagte Urteil ist imho auch re htslogisch wenig stimmt - rechtspolitisch arbeitnehmerfeindlich, da es den AG zur Kündigung in künftigen Fällen faktis h zwingt. Rechtslogisch Blödsinn, da dem AG unter dieser Rechtsprechung kein Mittel mehr bleibt, wenn er künftige Verstöße zwar für erheblich hält, aber nochmal ein Auge zudrückt.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

kdM, lass uns nicht dumm sterben: wie ist das Verfahren ausgegangen? Auf den Arm nehmen
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
kdM, lass uns nicht dumm sterben: wie ist das Verfahren ausgegangen? Auf den Arm nehmen


Weiß ich nicht, aber ein ähnliches Verfahren ging mal bis zum BAG:
http://lexetius.com/2001,2286
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