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DonCorleone FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 28.02.09, 16:44 Titel: Zwei Abmahnungen aneinem Tag ! rechtens ? |
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Hallo zusammen,
sind zwei Abmahnungen an einem Tag, zu zwei unterschiedlichen Themen rechtens ?
Wurde in einem neutralen Umschlag übergeben, hätte ich auch wegschmeisen können, da man nicht wusste bzw. es auch nicht gesagt wurde was drin steckt ! Reicht die persönliche Übergabe ohne Kommentar ?
PS: am gleichen Tag wurden weitere MA auf diese Art abgemahnt, zu unterschiedlichen Themen.
Vorsorgefrage bzgl. evtl. 3'te Mahnung gleich Kündigung.
20 Jahre dabei - wie ist der Kündigungschutz - fristlose Kündigung möglich ?
Wie auf welche Art am besten dagegen vorgehen ?
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 28.02.09, 16:51 Titel: |
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Abmahnungen sind der Anzahl nach nicht begrenzt. (Ab mehr als 5 am Tag würde ich mal bei Guiness Book of Records anfragen. ) Ansonsten geht man als AN am besten dagegen vor, in dem man das abgemahnte in Zukunft bleiben lässt.
Im Falle der Kündigung aufgrund von Abmahnungen steht dem AN der Klageweg offen. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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Elektrikör FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 28.02.09, 16:53 Titel: |
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Hallo,
Zitat: | sind zwei Abmahnungen an einem Tag, zu zwei unterschiedlichen Themen rechtens ? |
Natürlich
Zitat: | Reicht die persönliche Übergabe ohne Kommentar ? |
Erstmal ja
Zitat: | Vorsorgefrage bzgl. evtl. 3'te Mahnung gleich Kündigung. |
Muß nicht, geht auch früher
Zitat: | 20 Jahre dabei - wie ist der Kündigungschutz - fristlose Kündigung möglich ? |
Selbstverständlich
Zitat: | Wie auf welche Art am besten dagegen vorgehen ? |
Sich bessern
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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DonCorleone FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 28.02.09, 17:11 Titel: |
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Hi Elektrikör,
wie kann man zu zum Thema Reicht die persönliche Übergabe ohne Kommentar ?
Erstmal ja deuten ?
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 28.02.09, 17:15 Titel: |
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DonCorleone hat folgendes geschrieben:: | Hi Elektrikör,
wie kann man zu zum Thema Reicht die persönliche Übergabe ohne Kommentar ?
Erstmal ja deuten ?
mfg
DC |
z.B.
Im Streitfall muß der Zugang der Abmahnung belegt werden. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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DonCorleone FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 28.02.09, 17:24 Titel: |
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heist, der Betroffene hätte die geschlossenen Umschläge wegwerfen können da er nicht wusste was darin ist, wo der Chefe die übergeben hat=somit nicht erhalten !?
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 28.02.09, 17:29 Titel: |
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DonCorleone hat folgendes geschrieben:: | heist, der Betroffene hätte die geschlossenen Umschläge wegwerfen können da er nicht wusste was darin ist, wo der Chefe die übergeben hat=somit nicht erhalten !?
mfg
DC |
Nein. Der AG muß im Streitfall den Zugang der Abmahnung belegen. Was der AN damit macht oder gemacht hat, ist dem AG und dem Richter dann egal. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 02.03.09, 21:26 Titel: |
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Tastenspitz hat folgendes geschrieben:: | Abmahnungen sind der Anzahl nach nicht begrenzt. (Ab mehr als 5 am Tag würde ich mal bei Guiness Book of Records anfragen. ) Ansonsten geht man als AN am besten dagegen vor, in dem man das abgemahnte in Zukunft bleiben lässt.
Im Falle der Kündigung aufgrund von Abmahnungen steht dem AN der Klageweg offen. |
Keine Chance - 42 müsstens schon sein, wenn ich einer sehr vertrauenswürdigen Personalerin Glauben schenken darf.
Zugegebenermaßen gings bei den 41 Abmahnungen aber nur mehr darum, die Kündbarkeit nach Jahren der Toleranz vorzubereiten, nachdem selbst der Betriebsrat einstimmig darum flehte. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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kdM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.09.2004 Beiträge: 3223 Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
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Verfasst am: 02.03.09, 23:21 Titel: |
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questionable content hat folgendes geschrieben:: | Keine Chance - 42 müsstens schon sein, wenn ich einer sehr vertrauenswürdigen Personalerin Glauben schenken darf.
Zugegebenermaßen gings bei den 41 Abmahnungen aber nur mehr darum, die Kündbarkeit nach Jahren der Toleranz vorzubereiten, nachdem selbst der Betriebsrat einstimmig darum flehte. |
Sowas gibt's tatsächlich. Ich erinnere mich an eine Stellungnahme eines Betriebsrats zu einer Anhörung nach § 102 BetrVG: Zitat: | "Herr F. hat in den letzten Jahren wegen des hier angesprochenen Verhaltens nach unserer Zählung bereits 17 einschlägige Abmahnungen erhalten, die alle sowohl seitens des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers folgenlos geblieben sind.
Da auch der BR mittlerweile Anfragen von Belegschaftsmitgliedern vorliegen hat, die allesamt fragen, was man eigentlich noch bei der Firma AD machen müsse, um gekündigt zu werden, möchten wir keine Stellungnahme zu dem Kündigungsbegehren des Arbeitgebers abgeben." |
F.s Anwalt berief sich übrigens anschließend auf eine Art von Vertrauensschutz: die Beklagte habe mit der Kündigung gegen den ultima-ratio-Grundsatz verstoßen, denn der Kläger habe auf Grund der zahlreichen Abmahnungen im Kündigungszeitpunkt nicht mehr mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen müssen. Die Warnfunktion der letzten Abmahnungen seien nämlich im Kündigungszeitpunkt dadurch völlig entwertet gewesen, daß der Kläger schon zuvor 17mal abgemahnt war, ohne daß eine Kündigung erfolgt ist. Spätestens ab der dritten Abmahnung habe er Konsequenzen für den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses auf Grund der häufigen Vorkommnisse nicht mehr ernsthaft befürchten müssen; als Folge der von der Beklagten betriebenen Abmahnungspraxis sei bei ihm der Eindruck entstanden die Vorkommnisse würden zwar mißbilligt, sie seien aber so wenig gravierend, daß die Beklagte sie noch als tragbar akzeptiere... _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“ |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 02.03.09, 23:35 Titel: |
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Bei vielen Abmahnungen an einem Tag - jeweils zu unterschiedlichen Themen - glücklicherweise weniger der Punkt.
Das besagte Urteil ist imho auch re htslogisch wenig stimmt - rechtspolitisch arbeitnehmerfeindlich, da es den AG zur Kündigung in künftigen Fällen faktis h zwingt. Rechtslogisch Blödsinn, da dem AG unter dieser Rechtsprechung kein Mittel mehr bleibt, wenn er künftige Verstöße zwar für erheblich hält, aber nochmal ein Auge zudrückt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 02.03.09, 23:37 Titel: |
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kdM, lass uns nicht dumm sterben: wie ist das Verfahren ausgegangen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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kdM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.09.2004 Beiträge: 3223 Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
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Verfasst am: 02.03.09, 23:48 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | kdM, lass uns nicht dumm sterben: wie ist das Verfahren ausgegangen? |
Weiß ich nicht, aber ein ähnliches Verfahren ging mal bis zum BAG:
http://lexetius.com/2001,2286 _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“ |
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