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abgewiesene Klage. sind die Forderungen für unwiderbringlich

 
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 13:06    Titel: abgewiesene Klage. sind die Forderungen für unwiderbringlich Antworten mit Zitat

hallo,

folgender Fall:

der Kläger klagt gegen Beklagte auf Zahlung von Summe X.
Die Klage wird abgewiesen. (Abgewiesen wegen formalen Gründen)

Der Kläger geht nicht in Berufung. Somit ist das Urteil rechtskräftig.


Frage.

Könnte der Kläger in einer späteren Klage oder im Rahmen einer Aufrechnung, wenn die Beklagte später klagt. z.T. die im ersten Prozess verwendeten Beträge neu verwenden, oder sind die ein für alle mal "tot"
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(Abgewiesen wegen formalen Gründen)
Wurde die Klage als unbegründet oder als unzulässig abgewiesen? Wenn die Klage als unbegründet abgewiesen wurde, sind die Forderungen, über die entschieden wurde, für alle Zeiten tot und können auch nicht mehr zum Gegenstand einer Aufrechnung gemacht werden.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

ich zitiere:
Zitat:
die Klage ist zulässig, Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg

Außerdem
Zitat:
habe der Kläger seine Zahlungsansprücje weder schlüssig noch in geeigneter weise dargestellt.


(Obwohl der Kläger fast alle der 400 (!) Einzelpositionen mit Kontoauszügen oder Rechnungskopien beweisen konnte. Ist das nicht Beweis genug?
Schlüssig? was ist schlüssig=? Der Kläger hat alles so dargestellt, wie der Richter es in nach der 1. Verhandlung haben wollte.

es ging darum, dass der Kläger eine Teilauseinandersetzung der Erbengemeinschasft wollte. Deshalb meine der Richter wohl "in der Sache"

Wenn der Kläger nun wartet, bis die Gesamauseinandersetzung da ist, wäre das ja dann eine andere Rechtsgrundlage und andere Voraussetzung?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wie oft wollen Sie die gleiche Frage noch stellen? Thread dicht.
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