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Unterstellungszeit verlängert ?

 
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:30    Titel: Unterstellungszeit verlängert ? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an A hat Bewährung zu laufen und mach in dieser Zeit wieder Mist und wird verurteilt zu FS.

Die Unterstellung beim Bewährungshelfer ist abgelaufen da diese für 2 Jahre angesetzt war und die Bewährung noch 1 Jahr laufen würde.

Beim letzen Termin sagt der Bewährungshelfer, das er die Unterstellung verlängert und gibt einen nächsten Termin raus.

Kann er die Unterstellung von sich aus verlängern, oder kann es sein das er dieses bei Gericht beantragt hat, aber den Täter sagt das er es von sich aus macht?

Kann man das Glauben das er die Verlängerung von sich aus macht, oder hat er im Hintergrund doch das Gericht kontaktiert?

Darf er überhaupt eigenständig verlängern?

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das ein Bewährungshelfer von sich aus aktiv werden darf, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Muß eine Verlängerung vom Gericht nicht per Beschluss stattfinden, weil A hat keine bekommen, aber der neue Termin steht.

Jetzt wartet A auf den Strafantritt und trotzdem hat der Bewährungshelfer die Unterstellung verlängert, was soll das werden?

Ich meine es ist mit mit einem Widerruf der ersten Bewährung zu rechnen, da würde doch eine weitergehene Unterstellung sowieso nichts bringen aus juristischen Gegebenheiten.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sind meine Fragen hier zu speziell oder warum antwortet nie jemand. Lachen

Na ok, ich denke mal die Frage ist auch nur von einem Bewährungshelfer zu beantworten.

Ich habe mich im Netz mal ein wenig umgesehen und bin zu der Information gekommen, das die Unterstellung ein Verwaltungsakt ist und eigentlich das Gericht festlegt.

Ich denke somit mal, das die Bewährungshelferin nicht von sich aus die Unterstellung verlängert hat, sondern es eine Absprache mit dem Gericht gab.

Um es mal einfacher zu fragen und vieleicht dann jemand etwa zu sagen kann:

Muß eine Unterstellungsverlängerung ein Beschluss vorausgehen oder nicht?
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn im Bewährungsbeschluss bestimmt, wie lange die Unterstellung dauert?
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wie ich bereits schrieb läuft die Bewährungszeit 3 Jahre und die Unterstellung 2 Jahre.

Die 2 Jahre sind jetzt abgelaufen und der Bewährungshelfer hat gesagt, er verlängert die Unterstellung von sich aus.

Nach meiner Meinung, kann er es doch nicht von sich aus oder? Ich denke mal das das Gericht einen Antrag bekommen hat vom Bwährungshelfer und hat diesen zugestimmt und sehe daran, das das Gericht kein interesse daran hat die Bewährung auch bei einem Antrag der Staatsanwaltschaft zu widerrufen.

Ich kann auch falsch liegen, aber der Bewährungshelfer kann die Unterstellung doch nicht von sich aus verlängern oder?

Meine Hoffnung ist nun die, das das Gericht einen Antrag zugestimmt hat, und noch Hoffnung sieht im Täter, warum sollte sonst die Unterstellung verlängert werden.

Wenn es eh zu einem Widerruf kommt, braucht man ja die Unterstellung auch nicht verlängern.

Es wurde auch ein nachträglicher Täter Opfer Ausgleich mit dem Opfer geschlossen wo er in diesem zur Sprache gebracht hat, das er auf keinen Fall möchte das der Täter in den Vollzug kommt. Eine Geldzahlung wird in einem zweiten Täter Opfer ausgleich Gespräch abgemacht.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, ich dachte nachdem ich ihre Frage beantwortet hatte, könnten sie was dazu sagen.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal diese Frage an einen Bewährungshelfer e.V geschickt und bekam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr *********,
Sie haben sich an unseren Webmaster gewandt mit der Frage, ob eine Bewährungszeit- oder Unterstellungszeitverlängerung ohne Gerichtsbeschluss möglich ist: dies ist grundsätzlich nicht möglich.
Es ist auch nicht vorstellbar, dass Ihre Bewährungszeit oder Unterstellungszeit verlängert wurde, ohne dass Sie darüber informiert worden wären. Ihr Bewährungshelfer kann bei Gericht zwar anregen, dass die Unterstellungszeit verlängert wird, entscheiden muss aber immer das Gericht.
Ich empfehle Ihnen, sich an ihren Bewährungshelfer zu wenden und sich den Beschluss zeigen zu lassen oder direkt beim zuständige Amtsgericht anzufragen.
Eine unverbindliche Meinung möchte ich ihnen denoch zukommen lassen. Möglich wäre, dass ihr Bewährungshelfer ein möglichs desinteresse vorbeugen möchte und ihnen nur die Auskunft gab das eine Weiterführung der Unterstellung eine eigene Entscheidung ist. Der Hintergrund wird aber sein, das der Bewährungshelfer bei Gericht einen Antrag gestellt hat und dieser bewilligt wurde.
Hätte ihr Bewährungshelfer ihnen gesagt, dass das Gericht eine weitere Unterstellung befürwortet wurde, wäre unter diesen Gegebenheiten mit einen Widerruf nicht zu rechnen, da es sonst eine weitere Unterstellung nicht in Angriff genommen hätte.
Um ihnen wie schon meine persönliche Meinung widerspiegelt, aber dann ein desinteresse des Probanten entstehen könnte, da er ohnehin weiß, dass das Gericht nicht widerrufen wird, wurde ihnen höchstwahrscheinlich diese Auskunft vorenthalten.
Ich würde ihnen gerne eine weitere persönlich Meinung geben und dieses so hinzunehmen und alle weiteren Termine ordnungsgemäß wahrzunehmen.

Viele Grüße:

****************
*******-Vorsitzende
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