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LKW Kontrolle

 
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:46    Titel: LKW Kontrolle Antworten mit Zitat

Bei einer LKW-Kontrolle wird ein Fahrer wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes im Ausland ( Holland) hier in Deutschland zu einem Bussgeldbescheid von 30 € verdonnert.

Der Geschwindigkeitsverstoß wurde mittels elektronischen Tachographen aufgezeichnet und bei der Kontolle entdeckt.

Welches Gesetz gibt einen deutschen Polizeibeamten hier das Recht außerhalb seines Hoheitsgebietes Bussgelder einzutreiben? Und falls dieses Recht ist würde der Bussgeldbescheid nach Niederländischen oder deutschen Recht in der Bussgeldhöhe ausfallen?

Vielen dank für die Aufklärung des fikitven Falls.
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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rockbender
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wo gibt es Quellen für den Hintergrund dieser Aussage?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

rockbender hat folgendes geschrieben::
Wo gibt es Quellen für den Hintergrund dieser Aussage?
Sie meinen sicher die Grundlage für die Bestrafung, richtig? Die würde mich auch interessieren - gehört habe ich von solchen Aktionen allerdings auch schon (aber eher so in der Variante, ich kenne da einen, den habe ich mal auf'm Autohof getroffen, dessen Schwager hatte 'ne Freundin, deren Ex-Mann ...).

Wobei die Polizei die Behauptung 'Auslandsfahrt' ja durchaus auch als Schutzbehauptung ansehen könnte - behaupten kann der Fahrer ja viel. Interessant wäre es m.E. in Bezug auf Großbritannien, dort dürfen LKW meines Wissens wesentlich schneller fahren als in D.

Und verschiebibert ins Verkehrsrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal, dass die Polizei eine Tachoscheibe gelesen hat, von der der Fahrer jetzt behauptet , sie wäre die einer Auslandsfahrt?
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Weshalb legt der Fahrer gegen den Bußgeldbescheid keinen Widerspruch ein? Dann landet das Ganze vor Gericht. Dort kann er Beweismittel vorbringen.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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