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Erben aber richtig!

 
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gemeineschwester
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 19
Wohnort: Schortens

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 16:17    Titel: Erben aber richtig! Antworten mit Zitat

Hallo!
Mein Mann hat am Montag sein Testament gemacht.
Demnach bin ich seine Alleinerbin und wenn ich in die Grube springe sind seine Kinder (Gören) aus erster Ehe die Nacherben?!

Nun zu meinen Fragen:
Was ist mit meinem Besitz?
Wenn ich verfüge das Irgendjemand (um die Gunst wird noch gebuhlt) ALLES erben soll, muß ich dann eine Liste meiner persönlichen Besitztümer verfassen?
Kann ich nach dem Ableben meines Mannes - was sehr traurig wäre- das Haus verkaufen, beleihen o.ä.?
Kann ich irgenwas machen damit es den Kinder leid tut wie gemein sie zu ihrem Vater waren? Böse

Sollte es diese Fragen schon einmal gegeben haben, wäre es wirklich fantastisch wenn ich trotzdem Antworten bekommen könnte.

Es eilt auch nicht - bis jetzt hat mein Mann nur Husten. Lachen

Vielen lieben Dank

Die Gemeineschwester
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mein Mann hat am Montag sein Testament gemacht.


Dann sollte zunächst erst einmal geprüft werden, wie die Bestimmungen darin lauten.

Ansonsten siehe z.B. hier zur Rechtsstellung des Vorerben und zur Vorerbschaft --> www.rechtslexikon-online.de/Vorerbe.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wart ihr nicht beim Notar? Hat der Euch nicht alles erklärt?

Wieso macht dein Mann sein Testament alleine?

Seltsame Zustände bei Euch da.
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::

Wieso macht dein Mann sein Testament alleine?

Seltsame Zustände bei Euch da.

Nein, das sind keine seltsamen Zustände, sondern das ist in diesem Fall sinnvoll.

Er wird schon wissen, warum er Vor-/Nacherbschaft angeordnet und hat und die Ehefrau nicht zur Alleinerbin eingesetzt hat. Geschockt
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Zuständen meine ich, dass die einevn verkracht sind und die anderen scheinbar ihre 9 Min. am Tag nicht reden.

MfG
Matthias
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gemeineschwester
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 19
Wohnort: Schortens

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:07    Titel: Zur Erklärung... Antworten mit Zitat

... mein Mann ist Berufskraftfahrer und somit einem relativ hohen Risiko ausgesetzt. Damit ich - das liebende Ehefrauchen- nicht im Falle seines Todes die lieben Kinder auszahlen muß, hat er verfügt das erst nach meinem Tod die Kinder das Haus bekommen. Und da liegt der Hase im Pfeffer!!!!
Was ist, wenn das Haus z.B. ein neues Dach braucht und ich dafür das Haus
beleihen müßte? Darf ich das? Muß ich die Kinder ( zur Zeit 14+17 Jahre alt )
fragen? Weil sie ja die Nacherben sind?
Usw.usw..... Fragen über Fragen
Ach ja... was den Notar angeht, nein da war mein Mann nicht. Wie ich das finde brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Böse
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:34    Titel: Re: Zur Erklärung... Antworten mit Zitat

gemeineschwester hat folgendes geschrieben::

Was ist, wenn das Haus z.B. ein neues Dach braucht und ich dafür das Haus
beleihen müßte? Darf ich das? Muß ich die Kinder ( zur Zeit 14+17 Jahre alt )
fragen? Weil sie ja die Nacherben sind?
Usw.usw..... Fragen über Fragen


Deren Antworten sich nicht in dem von mir bereits geposteten Link finden? --> www.rechtslexikon-online.de/Vorerbe.html

Edit: Satzzeichen
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Zuletzt bearbeitet von Redfox am 03.03.09, 08:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

@Redfox

Daraus
Zitat:
Demnach bin ich seine Alleinerbin und wenn ich in die Grube springe sind seine Kinder (Gören) aus erster Ehe die Nacherben?!

lässt sich aber nicht ersehen, ob hier die Ehefrau zur Alleinerbin und die Kinder zu Schlusserben eingesetzt wurdenoder ob Vor- / Nacherbschaft angeordnet wurde.

Zitat:
Ach ja... was den Notar angeht, nein da war mein Mann nicht. Wie ich das finde brauche ich wohl nicht zu erwähnen.

Tja, die Formulierung eines Testaments sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich lieber bei einem Notar beraten lassen. Hier ist Ärger bereits vorprogrammiert.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mal einfacher formuliert:

Ihre Situation ist keine ungewöhnliche - Sie finden in Laienratgebern zu Erstellen von Testamenten im Buchhandel sicher etwas dazu.

Ansonsten empfiehlt sich der Gang zum Notar oder RA. Vor- und Nacherbschaftskonstellationen sind recht häßlich, wenn man einander nicht vertrauen kann. Denn in dem Moment, in dem Jemand seinen Pflichtteil herausverlangt, kollabiert das Ganze ggf.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
@Redfox

Daraus
Zitat:
Demnach bin ich seine Alleinerbin und wenn ich in die Grube springe sind seine Kinder (Gören) aus erster Ehe die Nacherben?!

lässt sich aber nicht ersehen, ob hier die Ehefrau zur Alleinerbin und die Kinder zu Schlusserben eingesetzt wurdenoder ob Vor- / Nacherbschaft angeordnet wurde.


Darum habe ich ja auch als erstes geschrieben:
Zitat:
Dann sollte zunächst erst einmal geprüft werden, wie die Bestimmungen darin lauten.

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