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Verfasst am: 03.03.09, 12:23 Titel: Firma überwies Rückerstattung auf fremdes/unbekanntes Konto
Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand zu dem folgenden Sachverhalt Auskunft zur Rechtslage geben.
Herr A kündigt Anfang Januar ein Zeitungsabonnement, die erbetene Kündigungsbestätigung trifft fristgerecht ein und enthält die Informationen, dass
1. die Kündigung zum nächsten Heft akzeptiert wurde
2. aufgrund der im Voraus abgebuchten Beträge ein Erstattungsbetrag angefallen sei, der auf das bekannte Konto überwiesen würde.
Da Herr A auch nach 4 Wochen noch einen Eingang des Erstattungsbetrags auf seinem Konto feststellen kann, rief er heute die betreffende Firma an und fragte nach dem Verbleib. Es stellte sich heraus, dass der Betrag auf ein fremdes Konto bei einer weit entfernten Bank überwiesen worden war. Laut Aussage der Hotlinemitarbeiterin sei diese Bankverbindung telefonisch angegeben worden. Es sei dort eine übliche Praxis, Änderungen der Bankverbindung auch telefonisch zu akzeptieren. Sie war sehr bemüht und versuchte die Sache mit der Buchhaltung zu klären, musste letztendlich jedoch mit der Auskunft schließen, die Buchhaltung stehe auf dem Standpunkt, das Geld sei überwiesen worden und die Firma könne es nun nicht mehr zurückholen.
Ist es nicht so, dass
1. schuldbefreiende Zahlungen nur durch Eingang des Zahlungsbetrages auf dem richtigen Konto geleistet werden können?
2. die Empfängerbank die Überweisung gar nicht hätte akzeptieren dürfen, wenn der in der Überweisung genannte Empfänger nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.03.09, 18:05 Titel: Re: Firma überwies Rückerstattung auf fremdes/unbekanntes Ko
SueVB hat folgendes geschrieben::
das Geld sei überwiesen worden und die Firma könne es nun nicht mehr zurückholen
Das ist Pech für die Firma, aber das würde ja auch gelten, wenn die Firma absichtlich oder grob fahrlässig auf ein ganz falsches Konto überwiesen hätte. Allein aus dem Argument ergibt sich also keine anspruchsvernichtende Einrede gegen die Rückzahlungsforderung des Kunden.
Ob die Firma im Zweifel beweisen kann, daß der Kunde diese Bankverbindung angegeben hat und der Firma bei der Niederschrift auch kein Zahlendreher passiert ist, ist bei telefonischer Aufnahme höchst fraglich. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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