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Benzingeld und Besteuerung

 
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SinNombre
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:35    Titel: Benzingeld und Besteuerung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Ein AN verdient 36.000 € im Jahr.
Nun soll er im Züge einer bestandenen Probezeit u.a. eine Tankkarte bekommen, mit der er sein Privatfahrzeug betanken darf.

Wie ist die steuerliche Sachlage?

Vielen Dank schon mal für die Hilfestellung!

Gruß,
SN
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:17    Titel: Re: Benzingeld und Besteuerung Antworten mit Zitat

Das dürfte als Sachbezug voll der Lohnsteuer unterworfen werden müssen.
_________________
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Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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SinNombre
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt, der AN muss ganz normal Lohnsteuer und SV abführen als ob er diese Summe als Bruttoverdienst hätte.

Aber wie läuft das monatlich dann ab? Er tank doch mal für 150 € mal für 250 €?
Wird das dann immer einen Monat später als Bruttolohn ausgewiesen?
D.h. der AN hat quasi jeden Monat einen unterschiedlichen Brutto-Verdienst?

Gruß,
SN
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

SinNombre hat folgendes geschrieben::
Das heißt, der AN muß ganz normal Lohnsteuer und SV abführen als ob er diese Summe als Bruttoverdienst hätte.

Aber wie läuft das monatlich dann ab? Er tank doch mal für 150 € mal für 250 €?
Wird das dann immer einen Monat später als Bruttolohn ausgewiesen?
D.h. der AN hat quasi jeden Monat einen unterschiedlichen Brutto-Verdienst?

Gruß,
SN


Ja, ist das denn problematisch? Ist bei jedem Stundenlohnempfänger so...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

SinNombre hat folgendes geschrieben::
Wird das dann immer einen Monat später als Bruttolohn ausgewiesen?
D.h. der AN hat quasi jeden Monat einen unterschiedlichen Brutto-Verdienst?
Das glaube ich eher nicht. M.E. dürfte sich nur ein unterschiedlicher Nettolohn ergeben.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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