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Verfasst am: 03.03.09, 13:59 Titel: Rechtslage von öffentlichen Veranstaltungen in Wohngebieten
Hallo!
Wie sieht die Rechtslage für eine öffentliche Veranstaltung mit Musik in Wohngebieten aus?
Darf nur bis 22 Uhr Musik gespielt werden, wenn keine Sondergenehmigung erwirkt werden konnte? Gibt es einen Unterschied, ob es sich dabei um Live-Musik handelt oder um einen DJ, oder ist nur die Lautstärke entscheiden?
Sind einige Veranstaltungen für den Erhalt einer Sondergenehmigung bevorzugt (z.B. Veranstaltungen mit kulturellem Hintergrund)?
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