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Inkasso will Geld für nie unterschriebenen Vertrag

 
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Beetogether
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Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 4
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:19    Titel: Inkasso will Geld für nie unterschriebenen Vertrag Antworten mit Zitat

Hallo!

Eine Privatperson erhält plötzlich eine Ware, welche sie angeblich nie bestellt hat. Die Privatperson freut sich und behält die Ware, da die Ware eh nur sehr kurz haltbar ist. Es folgen weitere Waren im Abo-Bezug. Irgendwann kommt eine Rechnung. Diese ignoriert die Person aber. Dann kommt eine Mahnung, die Lieferung wird eingestellt und die Person ruft das Versandhaus an um die Sache zu klären. Dort erhält sie die Auskunft, dass sie einen Vertrag über einen Abo-Bezug abgeschlossen haben soll. Die Person bestreitet dies. Beim Versandhaus teilt man ihr am Telefon mit, dass man sie wegen der Sache zurückrufen wird.

Es ruft nie jemand zurück.


Dann erhält die Privatperson ein Inkasso Schreiben in dem Sie innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung von knapp über 200 Euro per Bankeinzug aufgefordert wird. Das Versandhaus hat dem Inkasso Unternehmen nicht mitgeteilt, dass die Privatperson behauptet, sie hätte kein Abo bestellt. Zudem schreibt das Inkasso Büro, dass die Privatperson mehrere Mahnungen erhalten hat, die Person hat jedoch nur eine Mahnung erhalten. Anschließend soll das Abo weiter geliefert werden, sobald die Zahlung erfolgt.


Die Person bestreitet aber, dass sie je irgendetwas bestellt hat. Zudem möchte sie auf keinen Fall weitere Lieferungen erhalten.


Wie ist nun die Rechtslage?


Beste Grüsse Sandra
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn tatsächlich nie ein Vertrag geschlossen wurde, kann man die Inkasso-Schreiben ignorieren und erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Gericht (z.B. Mahnbescheid) kommt.
Wird gegen den MB dann Widerspruch eingelegt, muss der Gläubiger die Rechtmäßigkeit des Anspruches beweisen.
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Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Person bestreitet aber, dass sie je irgendetwas bestellt hat. Zudem möchte sie auf keinen Fall weitere Lieferungen erhalten


annahmeverweigern, dann gehts zum Abs. zurück.

Gruß roni
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mir kommt da was merkwürdig vor, was vorher offenbar noch niemandem aufgefallen ist:
Zitat:
Eine Privatperson erhält plötzlich eine Ware, welche sie angeblich nie bestellt hat.
Letztlich wird das Unternehmen darlegen und beweisen müssen, ggf. durch das Zeugnis eines Mitarbeiters, daß das Unternehmen eine entsprechende Bestellung der Privatperson erhalten hat. Das wird das Unternehmen im Zweifel können.

Und dann ist's zappenduster für die Privatperson, zumal man bei der Konstellation auch über Eingehungsbetrug nachdenken könnte.

Beste Grüße

Metzing
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Beetogether
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Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 4
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bestellung soll durch einen schriftlichen Vertrag zustande gekommen sein.


Aber in jedem Fall hat doch die Person das Recht das Originalschreiben des Gläubigers anzufordern oder?
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Paddy82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Beetogether hat folgendes geschrieben::
Die Bestellung soll durch einen schriftlichen Vertrag zustande gekommen sein.


Aber in jedem Fall hat doch die Person das Recht das Originalschreiben des Gläubigers anzufordern oder?

Nein, das Recht gibt es nicht.
Der Schuldner hat das Recht, erst einmal nicht zu bezahlen, wenn er der Meinung ist, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Und er hat das Recht, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.
Dann ist der Gläubiger (im streitigen Verfahren) in der Pflicht, ihren Anspruch zu beweisen.
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Asterix&Obelix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 23:15    Titel: Mir ist so etwas ähnliches passiert - aber gut gelaufen Antworten mit Zitat

Hallo in die Runde,

vor einigen Jahren habe ich über das Webangebot einer Zeitschriftenfirma ein befristetes Abo bestellt (3 Monate bezahlen 6 Monate lesen). Unter dem Namen meines Hundes. Das Probeabo kam, ich bezahlte und vor Fristende habe ich per Postkarte und Fax ordentlich gekündigt. Dies wurde geflissentlich ignoriert und ich bekam weiterhin die Zeitschrift zugestellt. Danach kam eine Jahresrechnung.
Als ich bei dem Versender anrief erhielt ich die Information es läge eine schriftliche Bestellung für ein Jahr vor. Von meinem Hund Rico? Ich sagte: "bitte senden Sie mir die Kopie dieser Bestellung zu und ich überweise ihnen sofort das Geld" Danach kam gar nichts mehr. Keine Briefe und keine Zeitschriften.

Dies als Erfahrungsbericht von mir.

Gruss
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