Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Darf Arztbericht an fremde Personen geschickt werden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Darf Arztbericht an fremde Personen geschickt werden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Beetogether
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 4
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:24    Titel: Darf Arztbericht an fremde Personen geschickt werden? Antworten mit Zitat

Hallo!
Der Patient geht in ein Krankenhaus. Dort stellt man die Diagnose "Depressionen".

Die Ärzte im Krankenhaus raten nun zu einer Psychotherapie und schicken ohne den Patienten vorher zu fragen den kompletten Bericht der Untersuchungen aus dem Krankenhaus an einem dem Patienten völlig unbekannten Psychotherapeuten, welcher auch noch 70km vom Patienten entfernt seine Praxis hat.



Wie ist die Rechtslage? Ist das erlaubt?

Grüsse Sandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Sandra,

dies ist ganz klar nicht erlaubt, es sei denn, Sie wurde darüber vorher befragt ujnd haben ausdrücklich Ihr Einverständnis gegeben.

Ist dies nicht der Fall, hat das Krankenhaus seine Schweigepflicht verletzt.
Hier käme evtl. der §203 des Strafgesetzbuches zum Tragen.

Mit freundlichen Grüßen

MZirkus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JaPo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Sie haben sicher im Krankenhaus einen seitenlangen Behandlungsvertrag bekommen und diesen auch unterschrieben. Suchen Sie hier mal unter "Hausarzt / weitere Ärzte" und "Information an weiterbehandelnde Ärzte".

MfG,
J. Kniese
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.