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matze-sk noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.03.09, 19:12 Titel: Nötigung im Straßenverkehr |
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Hallo,
Als erstes hät ich mal die Frage warum der gleichen Zeile wie "Nötigung im Straßenv..." noch unter "Versuch" das Wörtchen "nein" steht? was hat das zu bedeuten?
Als Bemerkung steht unten dran:
"Sie sollen als Fahrer des Pkw .... beim Einfahren in den fließenden Verkehr eine PKW-Fahrerin zu einer starken Bremsung genötigt haben. Ohne diese starke Bremsung sei es sonst zum Unfall gekommen."
Fahrzeug ist ein VW Caddy, Firmenwagen.
SO wars:
ER stand aufn hohen Bürgersteig, hab den Verkehr beobachtet und als kein Fahrzeug ca. 150m vorher kam ist ER in nem normalen Tempo, aber vorsichtig vom Bordstein runter und nach knappen 5 m fahren hört ER es aufeinmal Hupen hinter IHM und vor lauter Schreck steigt ER in die Bremse. Dann schaut ER nach Hinten, da klebt die IHM schon fast auf der Stoßstange, aber KEIN Bremsgeräusch, gut dann hat ER Abfällige nicht genau definierbare Gesten von Ihr bemerkt, darauf ist ER gar nicht eingegangen.
ok gut, wieder bisschen weiter gefahren, dann wollte ER links abbiegen, der Wagen hinter IHM auch. Auf der Abbiegerspur wurde IHM und seinem Beifahrer klar, dass SIE die nächste links hoch müssen, alles klar, geschaut ob SIE noch rechts rüberkommen und das klappte auch, dann schaut ER nochmal in Spiegel, da verfolgt die IHN.
Ja und dann wurd es IHM zu bunt, ER direkt nach nächsten 10m fahren, Warnblinklicht an und rechts ran, die Frau natürlich auch. Dann hat ER die Tür aufgemacht und da stand die schon da, hat natürlich die Tür angefasst und hat IHN angeschrien "sind sie verrückt, ich hab 2 kleine Kinder im Wagen" blabla hat IHN natürlich beleidigt. ER meinte nur Finger weg oder ER ruft die Polizei. Da meinte sie nein ich ruf die jetzt. Dann hat ER die Tür zu gemacht und ist gefahren!
der Zeuge ist sein Arbeitskollege, sie hat nur ihre "kleinen Kinder". Sollte man sich dazu äußern?
Wie ist die Rechtslage?
Was meint ihr dazu?
Gruß
Matthias |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 02.03.09, 20:24 Titel: Re: Nötigung im Straßenverkehr |
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matze-sk hat folgendes geschrieben:: | Als erstes hät ich mal die Frage warum der gleichen Zeile wie "Nötigung im Straßenv..." noch unter "Versuch" das Wörtchen "nein" steht? |
Ich verstehe die Frage nicht. Wo genau steht was? _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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matze-sk noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.03.09, 23:16 Titel: |
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naja da sind zwei kästchen nebeneinander, ein langes und ein ganz kkurzes, im langen steht "Nötigung im Straßenverkehr (Par. 240(1) STGB) und in dem ganz kleinen Kästchen steht das Wört "nein" über dem Wort "nein" steht in etwas kleinerer Schriftart das Wort "Versuch"
also ich versteh das so: Versuch? ja/nein ----> hier "nein" |
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Casimir FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 569
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Verfasst am: 03.03.09, 10:21 Titel: |
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Genau. Ergo: Keine versuchte Straftat, sondern eine vollendete. _________________ Alles wird gut. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 03.03.09, 10:26 Titel: |
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Wobei ich hier nicht unbedingt eine Nötigung erkennen kann.. _________________ Geist ist Geil! |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 03.03.09, 10:48 Titel: |
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Irgendwie kommt mir der Thread bekannt vor......
Nur, dass es beim letzten mal ein Lieferwagen war......
Zitat: | ...sie hat nur ihre "kleinen Kinder"... |
Das macht sie weniger glaubwürdig als einen Erwachsenen?
Wenn DIE IHM schon fast auf der Stoßstange klebt, dann hat ER innerhalb der 150 m wohl etwas übersehen!!! |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 03.03.09, 10:52 Titel: Re: Nötigung im Straßenverkehr |
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matze-sk hat folgendes geschrieben:: | sie hat nur ihre "kleinen Kinder". |
Außerdem ist SIE Zeugin. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.03.09, 10:57 Titel: |
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Adromir hat folgendes geschrieben:: | Wobei ich hier nicht unbedingt eine Nötigung erkennen kann.. |
Naja, vom Bordstein "runterschleichen" und dann noch statt zügig zu beschleunigen eine Vollbremsung verursachen?
M.E. näher an der Nötigung als am Versuch....
Beim "Runterschleichen" (warum auch immer) mehr darauf geachtet , nicht aufzusetzen den Wagen nicht zu beschädigen, und dabei kurzzeitig den nachfolgenden Verkehr ausser Acht gelassen? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 03.03.09, 11:30 Titel: |
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@Ronny1958: Da in dem Bogen der §240 StGB aufgeführt ist, frage ich mich, wo hier die Tatbestandsmerkmale (Gewaltausübung, Drohung) erfüllt sein sollten. Es sei denn, man kann diese auch fahrlässig erfüllen.
Ansonsten würde ich da eher eine Nähe zum §315c StGB Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a sehen. _________________ Geist ist Geil! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 03.03.09, 11:31 Titel: |
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Zitat: | (...)als kein Fahrzeug ca. 150m vorher kam ist ER in nem normalen Tempo, aber vorsichtig vom Bordstein runter und nach knappen 5 m fahren hört ER es aufeinmal Hupen hinter IHM und vor lauter Schreck steigt ER in die Bremse. (...) |
Ein Runterschleichen kann ich nicht erkennen. Eher die Vollbremsung aus der Fahrt heraus könnte kritisch sein. Wieso macht jemand eine Vollbremsung, nur weil jemand anders hinter ihm hupt? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.03.09, 11:40 Titel: |
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Hallo,
man kann sich ja streiten über das "Tempo" beim Runterfahren, aber eine einfache Weg-Zeit-Berechnung bringt irgendwie das Ergebnis, dass entweder vorher etwas missachtet wurde (das Herannahen des Fahrzeugs) oder dass die Sichtstrecke nicht 150 m betragen hat, oder eben, dass man vorsätzlich so tut als ob das "plötzliche " Hupen einen zur Schreckbremsung verleitet hat.
Die Angaben des TE hinsichtlich der Wegstrecken als wahr unterstellt, die Geschwindigkeit des herrannahenden KFZ als zulässig angenommen, dann kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, wie eine Verkehrssituation wie eingangs geschildert nur fahrlässig herbeigeführt werden kann.
Und zu dieser Denke scheint auch derjenige gelangt zu sein der den Anhörungsbogen ausgefüllt hat.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 03.03.09, 12:19 Titel: |
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Aufgrund der Schilderung, dass die Fahrerin, die herannahte, Kinder im Auto hatte, würde ich stark davon ausgehen, dass sich diese an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat.
Mir erschließt sich noch nicht ganz, wieso jemand eine Schreckbremsung wegen einer hupe vornehmen sollte? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 03.03.09, 12:28 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Mir erschließt sich noch nicht ganz, wieso jemand eine Schreckbremsung wegen einer hupe vornehmen sollte? | Erziehungsmaßnahme und der feste Glaube 'Wer auffährt hat Schuld'. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 03.03.09, 12:33 Titel: |
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Ich sollte wohl öfter mal bremsen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.03.09, 17:26 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Ich sollte wohl öfter mal bremsen. |
Dann würdet Du als nächstes fragen:
Zitat: | Wie ist die Rechtslage?
Was meint ihr dazu?
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und Dich hier an den Thread anhängen _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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