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Betrug ? Bereits zurückgezahlt ! Was nun?
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Hugo001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:20    Titel: Betrug ? Bereits zurückgezahlt ! Was nun? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besaß ein Unternehmen bei dem Kunden von mir Dienstleistungen per Vorkasse erwerben konnten.
Leider wurde das Unternehmen von Altschulden gedrückt, so dass Teile der Gelder zur Rückzahlung genutzt wurden. Das Ende vom Lied war, dass ca. 13000 E an 22 Kunden ausstanden.

Diese erstatten Anzeige. Die Gerichtsverhandlung wird noch dieses Jahr sein. Die Frage die ich mir nun stelle:

Ich habe den Schaden bereits komplett ausgeglichen. Jeder Kunde hat inkl. marktüblicher Zinsen sein Geld zurückerhalten.

Wie wirkt sich dies auf das Urteil aus bzw. kann es sein, dass die Verhandlung gar nicht stattfindet?

Danke

Gruß Hugo
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Hugo001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich über eine kurze seriöse Antwort freuen, da ich bis dato auch noch keinen Anwalt befragt habe und noch nie in einer solchen Situation war.

Danke
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsberatung im Einzelfall ist hier unerwünscht, ich als juristischer Laie bin dazu auch grundsätzlich nicht befugt. Insofern würde ich erst einmal empfehlen, den Beitrag entsprechend umzuformulieren. Als allgemeiner Hinweis auf die Gesetzeslage siehe aber den §46 StGB:

§ 46 StGB hat folgendes geschrieben::
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. 2Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
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Hugo001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst einmal.


Dann stell ich die Frage eben so:

Was ist wenn jemand Geld kassiert und keine Ware ausliefert ( aus welchen Gründen auch immer) und sämtliche Gelder jedoch inkl. marktüblichen Zinsen und Schadenersatz an den Kunden zurückzahlt. Was wenn die geschädigten Leute Anzeige erstattet haben und ein Gerichtstermin bevor steht. Kann dieser gestrichen werden, wenn alle gelder bereits inkl. der beschriebenen Entschädigungen bezahlt wurden?

Danke
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kann schon, ist aber unwahrscheinlich. Denn auch, wenn die Gelder inzwischen zurückgezahlt wurden, besteht der Anfangsverdacht des Betrugs.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist doch die wann der Schaden zurückgezahlt wurde. Vor oder nach der Anzeige?

Wenn die Rückzahlung vor der anzeige stattgefunden hat, ist doch alles in Butter, danach kann man meinen das dieses nur gemacht wurde wegen der Anzeigen.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie es sein kann, das der Schaden beglichen wurde wenn die Firma doch in Zahlungsschwierigkeite stand, womal 13T Euro man ja auch als Firma nicht von einem Tag auf den anderen mal ebend wieder in die Kasse bekommt als Überschuss zur Rückzahlung.

Ich kann ja mal sagen was ich als Richter denken würde.

Die Firma hat die 13T einbehalten und gehoft er kämme damit durch, als die Firma dann merkte "ne geht doch nicht" hat sie die 13T Euro wieder freigegeben.

Tja alles so Sachen die man bedenken muß.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 03.03.09, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist doch die wann der Schaden zurückgezahlt wurde. Vor oder nach der Anzeige?

Eben nicht. Es ist lediglich die Absicht, ob der Beschuldigte sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte, ausschlaggebend. Sobald ein teilweiser Vermögensschaden eingetreten ist, ist der Tatbestand erfüllt!
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das schon, aber wenn der Schaden vor einer Anzeige beglichen wurde, dann könnte es ja sein das die Firma halt nicht zahlen konnte und deswegen die Gelder zurückgezahlt hat.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Firma aber schon bei Vertragsabschluss klar war, dass Sie die Leistung nicht wird erfüllen können, handelt es sich evtl. eben doch um einen Betrug, egal, wann die Rückzahlung erfolgte.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das schon, aber wenn der Schaden vor einer Anzeige beglichen wurde, dann könnte es ja sein das die Firma halt nicht liefern konnte und deswegen die Gelder zurückgezahlt hat.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Glauben Sie wirklich, Sie kommen mit immer neuen, fast wortgleichen Fragen weiter? Entscheiden Sie sich doch bitte für einen Sachverhalt und basteln dann nicht ständig daran herum! Sehr böse

Im übrigen gibt es immer weniger Richter, die sich den Hut mit dem Bagger aufsetzen - soll heißen: die sich von irgendwelchen kruden Ausreden beeindrucken lassen.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Glauben Sie wirklich, Sie kommen mit immer neuen, fast wortgleichen Fragen weiter? Entscheiden Sie sich doch bitte für einen Sachverhalt und basteln dann nicht ständig daran herum! Sehr böse

Im übrigen gibt es immer weniger Richter, die sich den Hut mit dem Bagger aufsetzen - soll heißen: die sich von irgendwelchen kruden Ausreden beeindrucken lassen.


Meinen sie jetzt mich oder den Autor?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Meinen sie jetzt mich oder den Autor?
Die Frage ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder? Geschockt
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich schon, weil

Ihr Beitrag unter meinen steht, aber sie etwas von immer den gleichen Fragen schrieben, obwohl ich doch in diesem Beitrag keine Fragen gestellt habe, daher war ich mir nicht sicher wenn sie meinen.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
aber sie etwas von immer den gleichen Fragen schrieben, obwohl ich doch in diesem Beitrag keine Fragen gestellt habe, daher war ich mir nicht sicher wenn sie meinen.
Stimmt. Mein Fehler. Ich meinte damit Ihre - nun, Bemerkungen.
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