Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo kann mir jemand den Unterschied zwischen den beiden genannten "Anträgen auf Einstellung der ZV" nennen?
Vorab vielen Dank! _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Grob gesagt: Der Unterschied besteht im unterschiedlichen Verfahrensstadium bei entsprechender Antragstellung.
Antrag nach § 707 ZPO wird gestellt, wenn Endurteil vorliegt und der Beklagte Wiedereinsetzung beantragt oder Gehörsrüge erhebt.
Antrag nach § 719 ZPO wird gestellt, wenn der Beklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Antrag nach § 769 wird gestellt, wenn der Schuldner Vollstreckungsabwehrklage oder Klage gegen die Vollstreckungsklausel erhebt. _________________ Karma statt Punkte!
Na das kann ja heiter werden... Danke schön! _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.