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Mehrarbeit/Ort der Ausübung im Arbeitsvertrag

 
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Bernd84
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:59    Titel: Mehrarbeit/Ort der Ausübung im Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich würde euch um euere Einschätzung zu folgenden Klauseln im Arbeitsvertrag bitten:

Arbeitszeit

1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden...

2. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, – soweit dies erforderlich ist – auch bis zu zehn Mehrarbeits-und Überstunden pro Monat zu leisten; der gesetzliche Rahmen des
Arbeitszeitgesetzes ist in jedem Fall einzuhalten.

3. Mehrarbeits- und Überstunden, die im Rahmen der übertragenen Arbeit notwendig
sind und gemäß Abs. 2 geleistet werden, werden nicht gesondert vergütet,
sondern sind mit dem vereinbarten Gehalt gemäß § 5 abgegolten. Wird im
Einzelfall Mehr- oder Überarbeit darüber hinaus geleistet, so wird diese Mehroder
Überarbeit finanziell abgegolten.


Ist die Klausel 3 wirklich wirksam? Hat mich ehrlich gesagt ein wenig schockiert! Oder nicht? Kann mir wer kurz die Rechtslage erklären?

Und noch eine Passage, die ich höchst bedenklich finde:

Ort der Tätigkeit

...
3. Der Arbeitnehmer wird in den Geschäftsräumen der Firma in "ORT" tätig.
Die Firma behält sich jedoch das Recht vor, den Arbeitnehmer auch in einen
anderen Betrieb des Unternehmens zu versetzen.

Ist diese Klausel wirksam oder nur eeingeschränkt bzw. Gar nicht wirksam? Wie ist die Rechtslage?


Grüße, Bernd
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:38    Titel: Re: Mehrarbeit/Ort der Ausübung im Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Bernd84 hat folgendes geschrieben::
Ist die Klausel 3 wirklich wirksam?
Ich wüßte nicht, warum sie das nicht sein sollte.

Bernd84 hat folgendes geschrieben::
Ist diese Klausel wirksam
Ich wüßte nicht, warum sie das nicht sein sollte.

Bernd84 hat folgendes geschrieben::
Hat mich ehrlich gesagt ein wenig schockiert! Oder nicht?
Ob Sie die Klausel schockiert hat, wird außer Ihnen niemand beurteilen können. Aber so am Rande: ist das Ihr erster Arbeitsvertrag?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Bernd84
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber so am Rande: ist das Ihr erster Arbeitsvertrag?

Das ist zwar nicht mein eigener (der eines Bekannten), und auch nicht mein erster, den ich sehe, aber solche Klauseln kenne ich nicht. Auf jeden Fall danke für die schnellen und guten Antworten!
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bernd84 hat folgendes geschrieben::
Auf jeden Fall danke für die schnellen und guten Antworten!
Danke, gern geschehen!

Vielleicht noch etwas zur Erläuterung: die Überstundenregelung kann und wird je nach Betrieb unterschiedlich sein (abhängig von Tarifvertrag und ggf. Betriebsrat). Die bzw. eine Klausel zum Arbeitsort wird aber m.E. heute in jedem neuen Arbeitsvertrag zu finden sein, da es eben keine Garantie mehr gibt, daß das Unternehmen 'bsi zur Verrentung' an diesem Standort bleibt (aktuelle Beispiel gibt es ja genug).
_________________
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