Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einschränkung der Erlebnis- u. Gestaltungsfähigk.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einschränkung der Erlebnis- u. Gestaltungsfähigk.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
htreichel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:54    Titel: Einschränkung der Erlebnis- u. Gestaltungsfähigk. Antworten mit Zitat

Hallo,
was ist die Definition einer

"wesentlichen Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit"?

Herr X kann aufgrund von chronischem Tinitus sowie Hyperakusis nur sehr eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Beispielsweise können folgende Aktivitäten nicht oder nur mit sehr großen Einschränkungen wahrgenommen werden:
- Verfolgung von Diskussionen bzw. Beteiligung an solchen mit mehreren Personen im Arbeitsleben (Selektion verschiedener Stimmen ist nicht mehr oder nur sehr erschwert möglich)
- Teilnahme am Kantinenessen
- Konzertbesuche
- Besuche von Tanzveranstaltungen
- Besuche von Sportveranstaltungen

Sind o.a. Punkte wesentliche Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit?

MfG
htreichel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:16    Titel: Re: Einschränkung der Erlebnis- u. Gestaltungsfähigk. Antworten mit Zitat

htreichel hat folgendes geschrieben::
- Teilnahme am Kantinenessen

Darin könnte man evtl. sogar einen Gewinn an Ernährungsqualität sehen... Lachen

Aber Scherz beiseite, ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine genaue Definition bzw. einen Katalog dafür gibt, wann eine "wesentliche Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit" vorliegt. Geht es ums Schwerbehindertenrecht? Dann sollten eigentlich zumindest Anhaltspunkte in den entsprechenden Ausführungsvorschriften zu finden sein.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.