Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtliches bezüglich Domainnamen und Webinhalt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtliches bezüglich Domainnamen und Webinhalt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Webhummel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 21:45    Titel: Rechtliches bezüglich Domainnamen und Webinhalt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und möchte zuerst mal ein großes Lob an dieses Forum und an alle Forum-User aussprechen. Denn hier gibt es viele interessante Informationen und auch den Umgangston in den Beiträgen finde ich einfach TOLL !!!

Nun hab ich gleich mal ein paar (dumme) Fragen - und zwar geht's um folgendes (sorry, dass es jetzt etwas umfangreicher wird):
Vor einigen Jahren habe ich mir mal einen Domainnamen reservieren lassen. In diesem ist mein Heimatort enthalten. Also dieser Domainnamen besteht nicht aus dem reinen Städtenamen wie z.B. "www.stadt.de" - nein, mein Domainname setzt sich aus "www.stadt-....de" zusammen.

Diesen zusammengesetzten Domainnamen habe ich damals aus folgenden Grund gewählt:
a) Es gibt mehrere Orte mit dem gleichen Ortsnamen und der Domainname "www.stadt.de" war bereits vergeben (was sich mittlerweile als mein persönliches Glück herausstellt - da ja Domainnamen mit reinen Städtenamen zu sehr große Streitigkeiten führen kann - § 12 BGB).
b) Ich wollte mit einer Website unsere Gemeinde überraschen. Hab mich also hingesetzt und angefangen eine Website zu programmieren. Als ich dann das Grundgerüst fertig hatte, ging ich zu unserem Bürgermeister und hab ihm dann das Grundgerüst gezeigt und ihm erklärt, dass es sich bei dieser Website erst mal nur um ein Grundgerüst/Konzept handelt und hab ihm angeboten, dass ich für unsere Gemeinde die Website komplett mit informativen Inhalten füllen würde. Auch das Pflegen der Website (mit Aktuellem, usw.) hätte ich übernommen bzw. wäre dann auf CMS umgestiegen, damit die selber die Inhalte aktualisieren hätten können - und das Ganze hätte ich gemacht, ohne einen Cent dafür zu verlangen. Aber damals hatte dann die Gemeinde beschlossen, dass sie kein Interesse an einer Website haben.

Dass ich den Domainnamen "www.stadt-...de" hatte, interessierte soweit niemanden (ich hatte zumindest nie was Gegenteiliges gehört bzw. auch nie ein Schreiben von einem Anwalt bekommen Winken )

Ich hab dann auch die Inhalte meines Konzeptes wieder rausgenommen und nur ein Banner und ein paar Links zu Firmen unserer Gemeinde auf dieser Website online gestellt. So war es dann bis Mitte letzten Jahres.

Da ich mir dann aber Mitte letzten Jahres gedacht habe, dass es ja eigentlich Schade ist, wenn nur diese dürftigen Infos auf dieser Website veröffentlicht sind, hab ich angefangen, Informationen und Wissenswertes über unsere Gemeinde zu sammlen und hab dann eine sehr informative Website zusammengestellt. Natürlich hab ich hierbei auch alle rechtlichen Vorschriften eingehalten, wenn ich z.B. Texte von anderen Websiten bzw. Büchern auf meiner Website integrierte. Hab also immer die Genehmigungen eingeholt und auch noch ein zusätzliches Quellen- und Literaturverzeichnis angegeben, usw.

Als alles soweit fertig war, ging meine Website online. Bis jetzt habe ich von vielen Seiten ein großes Lob bezüglich dieser Website erhalten (worüber ich mich natürlich sehr freue, da es ja doch mit einigem Aufwand verbunden war). Und da ich u.a. auch als Webdesigner tätig bin, kann ich diese Website somit sehr gut als Referenz nennen.

UND JETZT KOMMT DER GROSSE KNALLER - vor ca. 2 Wochen ist unsere Gemeinde aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und die Gemeindeverwaltung möchte nun meinen Domainnamen "www.stadt-....de" Als Grund wurde genannt, dass die Gemeinde seit letzten Jahres einen Internetauftritt geplant hat (wovon ich wirklich nichts wusste). Sie haben sogar gleich damit gedroht, dass sie rechtliche Schritte einleiten würden, wenn ich meinen Domainnamen nicht freiwillig hergebe.

Nun kenne ich natürlich das Urteil von der Stadt die mit "Duis" anfängt und mit "g" aufhört. Allerdings gings hierbei um den Domainnamen "www.duis...g-info.de" und bei meinem Domainnamen ist kein "Info" bzw. "Online" enthalten, sondern ein Gebietsbezogener Zusatz.

Letztendlich möchte ich mich eigentlich gar nicht wirklich wegen so einem blöden Domainnamen rumstreiten. Aber irgendwie war es für mich persönlich sehr schockierend, wie die Gemeindeverwaltung gleich gedroht hat (-> rechtliche Schritte, ...).
Sie hätten doch ganz normal zu mir sagen könne, dass sie eine Internetpräsenz in Arbeit haben und dass es super wäre, wenn ich Ihnen meinen Domainnamen übergeben könnte.
Ich hätte dann wahrscheinlich nur wissen wollen, warum sie ausgerechnet diesen Domainnamen haben wollen, denn schließlich haben die ja mittlerweile den Domainnamen "www.gemeinde-stadt.de" reserviert.

Wie ist bezüglich eines Domainnamens die Rechtslage?
Hierbei möchte ich noch hinzufügen, dass wir eine ziemlich kleine Gemeinde sind und dem Großteil der Bevölkerung unser Gemeindenamen mit Sicherheit kein Begriff ist.

Aber wie gesagt - eigentlich möchte ich ja gar nicht über diesen blöden Domainnamen streiten. Denn letztendlich könnte ich ja dann einfach "www.stadt-info.de" reservieren lassen und dort meine bereits fertiggestellte Website veröffentlichen.

Aber da stellt sich gleich die nächste Frage. Kann mir die Gemeinde dann vorschreiben, welche Inhalte ich dort veröffentlichen darf und welche nicht ??
Denn da ich mir wirklich sehr viel Mühe gegeben habe und sehr viele Informationen und Wissenswertes über unsere Gemeinde auf meiner Website veröffentlicht habe, wäre dies für mich persönlich natürlich sehr ärgerlich. Aber die Gemeinde könnten ja auf die Idee kommen, dass ich einen Teil davon entfernen soll (da evtl. ähnliche Inhalte dann auch auf der offiziellen Gemeinde-Website stehen würden).

Ich möchte hierbei hinzufügen, dass ich wirklich nur Geschichtliches, Wissenswertes und Informatives über unsere Gemeinde veröffentlicht habe (es ist also kein Gästebuch, kein Forum, keine Beleidigungen usw. enthalten) - es ist einfach eine informative Website.
Auch auf Werbebanner, usw. habe ich komplett verzichtet.

Deshalb nochmal meine Frage - kann mir die Gemeinde Vorschriften machen, dass ich z.B. die Wappenbeschreibung oder auch z.B. die Öffnungszeiten des Gemeindeamts, ... entfernen soll ??

Wie ist die Rechtslage?

Vorab sag ich einfach schon mal DANKE

Viele Grüße
Webhummel

Nochmal SORRY, dass meine Beschreibung so lang geworden ist Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
da ja Domainnamen mit reinen Städtenamen zu sehr große Streitigkeiten führen kann - § 12 BGB).
Äh - "stadt-....de" ist da kein Stück besser, eher schlechter, da wir dann nicht mehr bei einer geographischen Bezeichnung, sondern tatsächlich beim Namensrecht sind, und so ein Unterlassungsanspruch der Stadt bzw. Gemeinde besteht.
Zitat:
Sie haben sogar gleich damit gedroht, dass sie rechtliche Schritte einleiten würden, wenn ich meinen Domainnamen nicht freiwillig hergebe.
Offenbar zu Recht. Klingt, als wäre "Droppen" angesagt.
Zitat:
bei meinem Domainnamen ist kein "Info" bzw. "Online" enthalten, sondern ein Gebietsbezogener Zusatz.

Wie gesagt, das macht es nicht besser, sondern eher schlechter.
Zitat:
Aber irgendwie war es für mich persönlich sehr schockierend, wie die Gemeindeverwaltung gleich gedroht hat (-> rechtliche Schritte, ...).
Sie hätten doch ganz normal zu mir sagen könne, dass sie eine Internetpräsenz in Arbeit haben und dass es super wäre, wenn ich Ihnen meinen Domainnamen übergeben könnte.
Das ist in der Tat eine Frage des guten Geschmacks, nur ist es auf der anderen Seite schwierig, zwischen Personen mit guten Absichten und "gemeinen Domaingrabbern" zu unterscheiden.
Zitat:
Denn letztendlich könnte ich ja dann einfach "www.stadt-info.de" reservieren lassen und dort meine bereits fertiggestellte Website veröffentlichen.
Das steht Ihnen frei und dürfte unproblematisch sein.
Zitat:
Kann mir die Gemeinde dann vorschreiben, welche Inhalte ich dort veröffentlichen darf und welche nicht ??
Wenn der Domainname selbst nicht die Namensrechte der Stadt verletzt, hat Ihnen die Stadt (abgesehen von den allgemeinen Gesetzen, Beleidigung, Verleumdung etc.) gar nichts zu sagen.
Zitat:
Deshalb nochmal meine Frage - kann mir die Gemeinde Vorschriften machen, dass ich z.B. die Wappenbeschreibung oder auch z.B. die Öffnungszeiten des Gemeindeamts, ... entfernen soll ??
Unter Berücksichtigung des Urheberrechts können Sie über die Gemeinde veröffentlichen, was Sie wollen, erst recht, wenn die Infos aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen (aber Vorsicht: auch Stadtwappen werden von § 12 BGB geschützt!).

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Webhummel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Metzing,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten !!

Wie gesagt - ich hatte wirklich nie irgendwelche bösen Absichten, als ich vor einigen Jahren den Domainnamen "www.stadt-...de" reservieren ließ. Denn ich hatte keineswegs vor, dass ich diesen Domainnamen reservieren lasse, damit die Gemeinde ihn dann von mir Abkaufen soll. Und eigentlich wollte ich mich hier nur nochmal über das Domainnamensrecht informieren, weil die Gemeinde NICHT in der Lage ist, ein normales Gespräch zu führen und gleich mit "gerichtlichen Schritte" droht.

Mein Hauptanliegen ist aber eigentlich nicht der Domainname - denn mir wäre es eindeutig zu blöd, sich wegen einem Domainnamen vor Gericht zu streiten (dafür wäre mir die Zeit zu schade und ich fände sowas echt "Kindergarten"). Sollen die also den Domainnamen haben und damit glücklich werden.

Viel mehr hat mich interessiert, ob mir die Gemeinde vorschreiben kann, was ich auf meiner Internetpräsenz veröffentlichen darf und was nicht. Denn ich werde mit Sicherheit einen anderen Domainnamen reservieren lassen und dort dann meine bereits erstellte Site veröffentlichen. Schließlich hab ich mir wahnsinnig viel Mühe gegeben und sehr viel Zeit geopfert, damit die Site sehr informativ und schön wird und ich diese somit als weitere Referenz meiner Webdesigner-Tätigkeit nennen kann.

Nun hab ich nochmal eine (dumme) Frage Verlegen
Sie haben ja geschrieben:
Zitat:
Wenn der Domainname selbst nicht die Namensrechte der Stadt verletzt, hat Ihnen die Stadt (abgesehen von den allgemeinen Gesetzen, Beleidigung, Verleumdung etc.) gar nichts zu sagen.


Der Domainname "www.stadt-info.de" dürfte eigentlich (rein theoretisch) nicht das Namensrecht der Stadt verletzen - oder? Denn unser Gemeindename ist keine eingetragene Marke, zudem gibt es diesen Gemeindenamen öfters und unser Gemeindenamen ist dem Großteil der Bevölkerung 100%ig unbekannt. Auch Beleidigungen, Verleumdungen, usw. sind ganz bestimmt nicht auf meiner Website zu finden. Somit geh ich davon aus, dass mir die Gemeinde hier schon mal nicht vorschreiben kann, welchen Inhalt ich entfernen soll.

Hellhörig bin ich jedoch bei folgendem geworden:
Zitat:
aber Vorsicht: auch Stadtwappen werden von § 12 BGB geschützt


Ich hab die Wappenbeschreibung auf meiner Website. Natürlich hab ich den Text hierfür nicht frei erfunden, sondern hab auf öffentlich zugängliche Quellen zurückgegriffen.
Hierbei handelte es sich - zum Einen - um den Text der Wappenbeschreibung in einem Buch, das unser Landratsamt vor einigen Jahren herausbrachte und - zum Andern - um einen Text der Wappenbeschreibung auf folgender Internetpräsenz http://www.hdbg.de/gemeinden2/
Bei beiden Stellen (also, Landratsamt und auch HDBG) hab ich zuerst angerufen und nachgefragt, ob ich die Texte der Wappenbeschreibung für meine Internetpräsenz nutzen darf. Von beiden Stellen erhielt ich ohne Aufhebens die Zustimmung. Sie wollten lediglich, dass ich die Quellenangabe ebenfalls veröffentliche. Selbstverständlich hab ich dies auch gemacht (-> auf der Site der Wappenbeschreibung UND zusätzlich noch im Literatur- und Quellenverzeichnis im Impressum).
Bezüglich des Wappenbildes bin ich so vorgegangen: In dem Buch, dass das Landratsamt herausgebracht hatte, ist unser Wappen abgebildet. Von diesem Wappen habe ich ein Foto gemacht, anschließend farblich etwas nachgebessert und dann für meine Website verwendet.

Könnte mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist ?
Denn wie gesagt, es liegt mir wirklich fern, irgendetwas rechtswiedriges zu machen.

Vorab nochmals BESTEN DANK.

Viele Grüße
Webhummel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Domainname "www.stadt-info.de" dürfte eigentlich (rein theoretisch) nicht das Namensrecht der Stadt verletzen
Ganz genau. Möglich ist es nach derzeitiger Rechtsprechung auch ohne weiteres auch möglich, sich den Namen der Stadt unter einer .biz-Domain zu sichern.

Die Wappenbeschreibung ist nicht das Problem, wenn sich nachweisen läßt, daß entsprechende Genehmigungen vorliegen (sicherheitshalber sollte man da noch einmal einen Email-Schriftwechsel initiieren, damit man ggf. etwas Schriftliches hat). Problematisch dürfte allerdings das Wappen sein.
Zitat:
Bezüglich des Wappenbildes bin ich so vorgegangen: In dem Buch, dass das Landratsamt herausgebracht hatte, ist unser Wappen abgebildet. Von diesem Wappen habe ich ein Foto gemacht, anschließend farblich etwas nachgebessert und dann für meine Website verwendet.

Der Weg, wie die Abbildung zustande gekommen ist, ist nicht entscheidend. Hier könnte eine Namensrechtsverletzung allein durch den Gebrauch des Wappens vorliegen. Besser, man holt auch hier eine Erlaubnis ein.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Webhummel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Metzing,

1000 DANK für Ihre wahnsinns hilfreichen Antworten !!

Zitat:
Möglich ist es nach derzeitiger Rechtsprechung auch ohne weiteres auch möglich, sich den Namen der Stadt unter einer .biz-Domain zu sichern.


Das ist ja Hochinteressant. Aber ich werde mich wahrscheinlich doch für die "www.stadt-info.de" entscheiden.

Zitat:
(sicherheitshalber sollte man da noch einmal einen Email-Schriftwechsel initiieren, damit man ggf. etwas Schriftliches hat).


Vom Landratsamt hab ich die schriftliche eMail-Bestätigung vorliegen. Vom HdBG momentan nur die mündliche. Aber als ich damals beim HdBG angerufen habe, war die zuständige Dame wahnsinnig Begeistert und sogar Erfreut, als ich nachgefragt habe, ob ich ihre Wappenbeschreibung auf meiner Website verwenden dürfte. Ohne Umschweife hat sie mir die Genehmigung erteilt. Sie hat lediglich um die Quellenangabe und um eine Verlinkung gebeten (das hab ich selbstverständlich gemacht).

Aber ich werde auf jedenfall Ihren Rat befolgen und mich nochmal mit der Dame in Verbindung setzen, damit sie mir die Genehmigung noch schriftlich bestätigt. So bin ich dann 100%ig auf der sicheren Seite.

Zitat:
Der Weg, wie die Abbildung zustande gekommen ist, ist nicht entscheidend. Hier könnte eine Namensrechtsverletzung allein durch den Gebrauch des Wappens vorliegen. Besser, man holt auch hier eine Erlaubnis ein.


Hierzu hätte ich noch eine letzte (dumme) Frage Verlegen :
Wie ist die Rechtslage bzw. wo muss ich diese Erlaubnis einholen? Kann ich mich diesbezüglich wieder direkt ans Landratsamt wenden? Denn bei unserer Gemeinde werde ich sicherlich nicht um die Genehmigung fragen - die haben mich zu sehr verärgert. Und bevor ich die Gemeinde darum bitten soll, verzichte ich lieber auf die Wappenbeschreibung auf meiner Website (so sauer haben die mich gemacht mit ihrer blöden Drohung -> gerichtl. Schritte).

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Viele Grüße
Webhummel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.