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DRINGEND: Termin Betriebsarzt wg Fehlzeiten

 
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Neugierige
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Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:25    Titel: DRINGEND: Termin Betriebsarzt wg Fehlzeiten Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

Pers. A wird schriftlich aufgefordert sich einen Termin bei dem Betriebsarzt zu holen, wg. vermehrter krankheitsbedingter Fehlzeiten.

Zur Info: Pers. A arbeitet in eine Notaufnahme (incl. Kinderambulanz!), d.h. die ansteckungsgefahr ist deutlich erhöht.

Die Krankentage, sind alle durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert.

Frage:

1.) basierend der Begründung der Aufforderung: ab wann darf der AG dies verlangen?
2.) muss Pers. A zum Betriebsarzt oder kann er einen anderen "Werkarzt" aufsuchen?
3.) was soll vom Betriebsarzt den untersucht werden, wenn Pers. A doch eine AU des Hausarzt (etc.) vorlegt?
4.) was kann die Konsequens daraus sein? Muss Pers. A Angst haben, gekündigt zu werden?
5.) die Schweigepflicht der Betriebsarztes besteht gegenüber dem AG auch?
6.) Welche Untersuchungen muss Pers. A zustimmen?

Vielen Dank!

MfG Neugierige
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Während der AU muss er natürlich nicht zum Betriebsarzt.

Allerdings ist der AG sogar verpflichtet für die Vorsorge der Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sorgen. D.h. wenn er den Verdacht hat, dass vermehrte Fehlzeiten auf die Arbeit, Arbeitsorganisation o.ä, zurück zu führen ist, dann ist es sicher sinnvoll mit dem AN mal zu sprechen auch um Ideen zu bekommen wie man diese Probleme vielleicht abstellen kann. Von daher kann der AG u.U, garnicht anders handeln als er jetzt handelt.

In meinen Augen bedeutet das Schicken zum Betriebsarzt nicht unbedingt ein Misstrauen gegen die AUs des ANs oder seine sonstige Rechtschaffenheit.
Im übrigen ist der Betriebsarzt an die Schweigepflicht gebunden, er darf dem AG nicht sagen, welche Krankheiten A hat und an was er u.U. leidet. Er müsste höchsten sagen, wenn er Krankheiten hätte mit denen der an seinem Arbeitsplatz nicht arbeiten darf.

Ein anderer Arzt macht auch im Prinzip keinen Sinn weil er die Umstände der Arbeit nicht kennt wie Euer Betriebsarzt.

MFG
Matthias
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Neugierige
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Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo matthias.,

vielen Dank für die Antwort.

Angenommen Pers. A hat einfach ein schwaches Immunsystem und ist anfällig für Krankheiten die die Arbeit mit dem Kunden quasi "mit sich bringen" - was für Folgen könnte es den haben? Also könnte Pers. A aufgrund dessen gekündigt werden?

Welche Untersuchungen muss Pers. A zustimmen und welche darf er ablehnen?

MfG
Neugierge
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Neugierige
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Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

noch eine Frage:

Zitat:
dass vermehrte Fehlzeiten auf die Arbeit, Arbeitsorganisation o.ä, zurück zu führen ist


Ab wann heißt es den "vermehrt" gibt es da Regelungen zu? Also z.B. ab dem 30 krankentag oder sowas?
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

es soll AG geben die dies statistich auswerten (lassen), z.b. station 1 10 mitarbeiter 108 krankheitstage, station 2 10 mitarbeiter 50 krankheitstage - würde der AG den AU´s nicht trauen würde er m.M. nach den MDK einschalten.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Neugierige hat folgendes geschrieben::
Hallo matthias.,

vielen Dank für die Antwort.

Angenommen Pers. A hat einfach ein schwaches Immunsystem und ist anfällig für Krankheiten die die Arbeit mit dem Kunden quasi "mit sich bringen" - was für Folgen könnte es den haben? Also könnte Pers. A aufgrund dessen gekündigt werden?



Wenn es aufgrund der Kunden wäre, hätte das ja jeder. Ein Austauschen des AGs wäre also völlig sinnlos, ein anderer vergleichbarer Arbeitnehmer wäre ja genauso krank.

Ich kann auch nicht wirklich glauben, dass Angestellt in Krankenhäuser grundsätzlich öfter krank sind als andere, wobei es natürlich Sicherheitsvorschriften gibt, z.b. oft Hände waschen, ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber darauf kann ja auch der Betriebsarzt hinweise, wie die Vorschriften sind.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

da muss ich dich eines besseren belehren, denn es gibt sehr wohl unterschiede was das immunsystem angeht. während es den einen kollegen dahinrafft, geht ein anderer noch arbeiten b.z.w den erwischt es nicht od. erst deutlich später. auch gibt es dahingehend unterschiede was das "krankheitsgefühl" angeht, denn während der eine sich mit durchfall die windel anzieht (bissel übertrieben) , bleibt ein anderer schon wegen kopfschmerzen zuhause.
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dr.seltsam
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Neugierige hat folgendes geschrieben::
Angenommen Pers. A hat einfach ein schwaches Immunsystem und ist anfällig für Krankheiten die die Arbeit mit dem Kunden quasi "mit sich bringen" - was für Folgen könnte es den haben? Also könnte Pers. A aufgrund dessen gekündigt werden?


Das hört sich für mich nach dem klassischen Fall einer personenbedingten Kündigung an. Wenn eine erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten zu häufigen Fehlzeiten führt und diese auch zukünftig zu erwarten sind, könnte sich eine solche Kündigung auch als sozial gerechtfertigt erweisen. Hängt aber natürlich alles vom Einzelfall und der Möglichkeit der Ausschöpfung milderer Mittel (Versetzung, Präventionsverfahren etc) ab.
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Neugierige
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Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

vielen Dank für Eure Beiträge! Eine Frage hätte ich allerdings noch:

Welche Untersuchungen muss Pers. A zustimmen? Kann Pers.A z.B. ein Röntgen der Lunge ablehnen bzw. kann dies auch vom Hausarzt gemacht werden? Oder Blutuntersuchungen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

MfG
Neugierige
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Neugierige hat folgendes geschrieben::
Kann Pers.A z.B. ein Röntgen der Lunge ablehnen bzw. kann dies auch vom Hausarzt gemacht werden? Oder Blutuntersuchungen?


Das Recht der freien Arztwahl besteht auch im Betrieb. Arbeitnehmer können daher nicht gezwungen werden, sich vom Betriebsarzt ihres Arbeitgebers untersuchen zu lassen. Sie können die erforderlichen Untersuchungen auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn dieser Arzt über die jeweils erforderlichen Ermächtigungen verfügt.

Die Kosten für die Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, allerdings nur bis zu der Höhe, wie sie bei Inanspruchnahme des Betriebsarztes angefallen wären. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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