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Leinenzwang Brut- und Setzzeit Hessen
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, bei dem Niveau verabschiede ich mich.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mein lieber Biber, es geht Dir hier ja angeblich in erster Linie um den Schutz der armen Rehlein, Häschen und Vögelein vor den blutgierigen Haushunden. Und der ist in Hessen, ich sag's nochmal, durch die bestehenden Bestimmgungen wunderbar gegeben. Es braucht keine weiteren Bestimmungen und Gesetze zu deren Schutz, man muß die vorhandenen einfach nur anwenden. Und durch zusätzliche Bestimmungen, wie es hier eine Gemeinde im Alleingang versucht, wird der Schutz der Wildtiere nicht erhöht, denn die schwarzen Schafe unter den Hundehalter, die sich um bereits bestehende Gesetze und Verordnungen nicht kümmern, die wird eine weitere Verordnung mehr auch nicht interessieren.

Biber hat folgendes geschrieben::

Die Entscheidung, ob dieser Nachweis erbracht wurde oder nicht, obliegt im Zweifel einem Gericht. Und das Gericht wird in einem solchen Fall sicherlich fragen, wieso der Hund entgegen der Vorschrift unangeleint in der Gegend rumgerannt ist.


Wenn kein Leinenzwang herrscht dann darf der Hund unangeleint in der Gegend rumlaufen. Und in diesem Abschnitt/bei dieser Antwort, die ich gegeben hatte, ging es nicht um den Abschuß von Hunden in Leinenzwanggebieten, sondern um den Abschuß von Hunden generell. Das kommt davon wenn man einzelne Sätze aus dem Zusammenhang reißt.

Zudem: Wenn ein Hundehalter seinen Hund in einem Leinenzwanggebiet frei laufen läßt, berechtigt das niemden zur Tötung des Hundes! Oder darf ich Deine Luxuskarosse verschrotten lassen wenn ich sie im Parkverbot stehen sehe?

Biber hat folgendes geschrieben::
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Zudem darf ein Jägersmann lt. Jagdrecht keinesfalls einen Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- oder Rettungshund abschießen. Und nun wird's verdammt schwierig für das Männlein auf dem Hochsitz
Ja nee, schon klar. Deren Halter sind ja auch regelmäßig diejenigen, die ihre Hunde im Geltungsbereich entsprechender Verordnungen frei rumlaufen lassen....


Auch hier: Es ging in diesem Absatz um die Berechtigung des Abschusses von Hunden durch Jägersmänner. Im übrigen sind auch Rettungs- und Diensthunde etc. Hunde wie alle andere auch. Ich denke nicht daß Du erkennen kannst ob meine Hunde eine RHT-, eine DH- oder eine HGH-Prüfung abgelegt haben, wenn ich Dir mit ihnen irgendwo begegne. Oder ob Du den Blindenführhund eines Bekannten, mit dem ich manchmal ein Stück laufe, als solchen erkennst. Genau so wenig wie das die Grünlodenbefrackten von ihren Hochsitzen aus können.

Biber hat folgendes geschrieben::
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Kostet es die Öffentlichkeit keinen Cent wenn ein Teil einer Gemeidne nicht unter einen Leinenzwang fällt.
Darum ging es doch gar nicht.


Ach nee? Dann wurde nicht danach gefragt wie denn die Hundefreilaufgebiete finanziert werden sollen? *musswohlineinemanderenforumgewesenseinkopfkratz*

Biber hat folgendes geschrieben::
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Da könnte man ja durchaus auch mal einen Teil dieser Steuern, wie in anderen europäischen Ländern üblich, zweckgebunden verwenden.
Wenn man diese Meinung vertritt, muß man sich an den Politiker des eigenen Vertrauens wenden, damit eine entsprechende Änderung vorgenommen wird. Mutwilliges Ignorieren von Gesetzen / Verordnungen ist jedenfalls ein eher ungeeignetes Mittel, seine Wünsche zu artikulieren..


Wer hat denn hier bitteschön etwas davon geschrieben daß Gesetze oder Verordnungen mutwillig ignoriert werden sollen? Zur Erinnerung: Boxer hat nachgefragt ob es rechtens ist daß eine Gemeinde im Alleingang einen generellen Leinenzwang in ihrem gesamten Gebiet anordnen kann. Oder ob sie verpflichtet ist in dem Fall sog. Auslaufgebiete auszuweisen (wie sie es bei einem ganzjährigen Leinenzwang tun muß, diesbezüglich gibt es inzwischen genügend gerichtliche Entscheidungen). Nicht mehr und nicht weniger. Er hat nicht nach Tipps gefragt wie er seinen Hund im Leinenzwanggebiet ungesehen frei laufen lassen kann, sondern wie er gegen diese Verordnung vorgehen kann.

Biber hat folgendes geschrieben::

Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Die Beseitigung von Hundekacke kostet unsere Gemeidne nix.
Sagt das die Gemeinde?


Das braucht sie nicht zu sagen, bei uns kehrt jeder selber. Es gibt keine allgemeine Straßenreinigung.

Biber hat folgendes geschrieben::
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
zudem eh jeder Hundehalter seine Hundekacke selbst zu beseitigen, sonst macht er sich strafbar.
Wenn die Hundehalter sich an diese Verordnung genauso halten wie an den Leinenzwang, ist das ja ein großartiges Argument.?


Nochmal: Es ging hier um die Frage was man gegen einen eigenmächtig von einer Gemeidne verhängten Leinenzwang unternehmen kann, ob der in dieser Art überhaupt rechtens ist. Nicht darum daß es Hundehalter gibt die sich an diverse Verordnungen nicht halten.

Wenn ich so wie Du argumentieren würde, dann dürfte kein Autofahrer mehr Auto fahren...

Biber hat folgendes geschrieben::

Im übrigen: woher kommen denn die ganzen Hundehaufen auf Gehwegen.


Ich würd mal sagen: Von den angeleinten Hunden, die wegen der Leine nicht vom Gehweg runter kommen?

Im übrigen halte ich Gehwege für ungeeignet um Hunden Auslauf zu verschaffen. Meine laufen in Feld und Flur, in Einklang mit den hessischen Gesetzen auch in der Brut- und Setzzeit ohne Leine, und verziehen sich für ihr Geschäft in die Brennesseln.

Biber hat folgendes geschrieben::
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Das sind die existenziellen Probleme, die unsere Wildtiere heutzutage haben, nicht freilaufende Hunde auf den Wegen.
Das eine hat mit dem anderen aber auch sowas von nichts zu tun.


Mit dem Schutz der Wildtiere und -vögel, um den es Dir hier doch angeblich ging, hat das sehr wohl etwas zu tun. Und wie stark die Auswirkung von auf Wegen freilaufenden Hunden, die in der Hand ihres Hundeführers stehen, auf deren Gefährdung wirklich ist, im Vergleich zu den Gefahren, die den Wildtieren auf den landwirtschaftlichen Flächen drohen.

Biber hat folgendes geschrieben::

Im übrigen: bitte fassen Sie Ihre Beiträge zukünftig zu einem zusammen, solange keine Antwort gekommen ist (edit-Knopf rechts oben). Danke.


Im Gegenzug: Reiss doch bitte künftig keine einzelnen Sätze aus ihrem Zusammenhang.

LG die Waschbärin
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