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Verfasst am: 02.03.09, 23:28 Titel: Rechtsanspruch auf guten Unterricht?
Eine ganze Klasse findet den Unterricht eines Lehrers langweilig, schlecht strukturiert, schlecht veranschaulicht (kein einziges Tafelbild) etc..
Gibt es einen Rechtsanspruch (ADO?) auf Unterricht, bei dem man etwas lernen kann?
Wenn Der Schulleiter Bescheid weiß und nichts ändert - die Kurssprecher haben mit ihm geredet - bleibt nichts anderes mehr als ein Schreiben an die Bezirksregierung (ist in NRW), oder?
§4 ADO
Freiheit und Verantwortung
(1) Es gehört zum Beruf der Lehrer und Lehrerinnen, in eigener Verantwortung
und pädagogischer Freiheit die Schüler und Schülerinnen zu erziehen,
zu unterrichten, zu beraten und zu beurteilen. Dabei ist der Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Schulen nach Verfassung und Schulgesetzen
zu beachten.
Um ein Fehlverhalten nachzuweisen, müsste man den Unterricht aufnehmen, was Rechtlich problematisch ist.
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.
Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Ein vertrauensvolles Miteinander dürfte danach allerdings nicht mehr möglich seien.
Wie empfinden die Schüler anderer Klassen den Unterricht?
Eine ganze Klasse findet den Unterricht eines Lehrers langweilig, schlecht
Zitat:
Wurde der Lehrer selbst schon angesprochen?
Zitat:
Nicht von den Schülern, aber von Eltern...
Zitat:
Wenn Der Schulleiter Bescheid weiß und nichts ändert - die Kurssprecher haben mit ihm geredet - bleibt nichts anderes mehr als ein Schreiben an die Bezirksregierung (ist in NRW), oder?
Lernen die Schüler an dieser Schule, dass es erfolgreicher ist, hintenrum mit Beschwerden über eine Person herzuziehen, als in die offene Auseinandersetzung mit dieser Person zu gehen?
Welche Schulart, welche Klasse?
Klassenlehrer oder Fachlehrer? Welches Fach?
Das erste, was man von den Schülern erwarten kann, wenn sie mal den gesunden Menschenverstand und ihren Anstand einschalten, dass die ganze Klasse (nicht nur die Kurssprecher vorschieben) von dem Lehrer verlangt, eine Schulstunde lang über seinen Unterrichtsstil zu diskutieren.
Wenn das nicht den erhofften Effekt bringt, einen Elternabend zu diesem Thema veranstalten. Je nach Alter der Schüler können diese mit dazu eingeladen werden.
Wenn das nicht den erhofften Effekt bringt, einen weiteren Elternabend veranstalten, zu dem auch der Schulleiter eingeladen wird und gebeten wird, vorher mehrere Besuche im Unterricht dieses Lehrers zu machen.
Wenn auch das nicht hilft, wäre wohl die Frage, ob man den Schulleiter bittet, der Klasse einen anderen Lehrer zuzuordnen. Damit ein Schulleiter so etwas im laufenden Schuljahr machen kann, müssen die vorher möglichen anderen Schritte ausgeschöpft sein.
Kritische Grüße an alle Beschwerdemonster
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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