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Rechtsanspruch auf guten Unterricht?

 
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Krisenmonster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:28    Titel: Rechtsanspruch auf guten Unterricht? Antworten mit Zitat

Eine ganze Klasse findet den Unterricht eines Lehrers langweilig, schlecht strukturiert, schlecht veranschaulicht (kein einziges Tafelbild) etc..

Gibt es einen Rechtsanspruch (ADO?) auf Unterricht, bei dem man etwas lernen kann?

Wenn Der Schulleiter Bescheid weiß und nichts ändert - die Kurssprecher haben mit ihm geredet - bleibt nichts anderes mehr als ein Schreiben an die Bezirksregierung (ist in NRW), oder?

Danke,
das Krisenmonster
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde der Lehrer selbst schon angesprochen?

Aktiver Unterricht hilft nicht nur den Schülern, eventuell auch dem Lehrer.
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Krisenmonster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht von den Schülern, aber von Eltern... Hat leider gar nichts gebracht - Lehrer ist uneinsichtig.
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist der subjektive Eindruck der Schüler.
Hat der Schulleiter nach einem Gespräch sich den Unterricht mal angesehen?
siehe http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=164505

Zitat: „Gibt es einen Rechtsanspruch (ADO?) auf Unterricht, bei dem man etwas lernen kann?“

Dies wird unterstellt, dass Schüler im Unterricht etwas lernen.

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Dienstrecht/ADO.pdf

§4 ADO
Freiheit und Verantwortung
(1) Es gehört zum Beruf der Lehrer und Lehrerinnen, in eigener Verantwortung
und pädagogischer Freiheit die Schüler und Schülerinnen zu erziehen,
zu unterrichten, zu beraten und zu beurteilen. Dabei ist der Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Schulen nach Verfassung und Schulgesetzen
zu beachten.

Um ein Fehlverhalten nachzuweisen, müsste man den Unterricht aufnehmen, was Rechtlich problematisch ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.
Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

Ein vertrauensvolles Miteinander dürfte danach allerdings nicht mehr möglich seien.
Wie empfinden die Schüler anderer Klassen den Unterricht?
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Krisenmonster,

Zitat:
Eine ganze Klasse findet den Unterricht eines Lehrers langweilig, schlecht
Zitat:
Wurde der Lehrer selbst schon angesprochen?
Zitat:
Nicht von den Schülern, aber von Eltern...
Zitat:
Wenn Der Schulleiter Bescheid weiß und nichts ändert - die Kurssprecher haben mit ihm geredet - bleibt nichts anderes mehr als ein Schreiben an die Bezirksregierung (ist in NRW), oder?
Lernen die Schüler an dieser Schule, dass es erfolgreicher ist, hintenrum mit Beschwerden über eine Person herzuziehen, als in die offene Auseinandersetzung mit dieser Person zu gehen?

Welche Schulart, welche Klasse?

Klassenlehrer oder Fachlehrer? Welches Fach?

Das erste, was man von den Schülern erwarten kann, wenn sie mal den gesunden Menschenverstand und ihren Anstand einschalten, dass die ganze Klasse (nicht nur die Kurssprecher vorschieben) von dem Lehrer verlangt, eine Schulstunde lang über seinen Unterrichtsstil zu diskutieren.

Wenn das nicht den erhofften Effekt bringt, einen Elternabend zu diesem Thema veranstalten. Je nach Alter der Schüler können diese mit dazu eingeladen werden.

Wenn das nicht den erhofften Effekt bringt, einen weiteren Elternabend veranstalten, zu dem auch der Schulleiter eingeladen wird und gebeten wird, vorher mehrere Besuche im Unterricht dieses Lehrers zu machen.

Wenn auch das nicht hilft, wäre wohl die Frage, ob man den Schulleiter bittet, der Klasse einen anderen Lehrer zuzuordnen. Damit ein Schulleiter so etwas im laufenden Schuljahr machen kann, müssen die vorher möglichen anderen Schritte ausgeschöpft sein.

Die Allgemeine Dienstordnung ADO ist bei diesem Link nachzulesen.

Kritische Grüße an alle Beschwerdemonster
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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