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meine frage:Wenn jemand mehrere Verurteilungen hat aber bisher nur 2 freizeitarreste bekommen hat und danach eine jugenstrafe bewährungszeit 3 jahre mit 24monate haft--zur bewährung ausgesetzt..
bewährung ist bei der person vor 1 jahr abgelaufen..
steht da ne eintragung im behördlichen führungzeugnis?
insbesondere die bewährung und die freizeitarreste?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 04.03.09, 10:12 Titel:
Eine Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wird nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist. Dies gilt nicht bei einer Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches.
Die Anordnung von Freizeitarrest erscheint nicht in einem Führungszeugnis.
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