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zentrale Satelitenanlage

 
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Nona
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:58    Titel: zentrale Satelitenanlage Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angenommen die Betriebskosten einer zentralen Satelitenanlage werden über die Nebenkosten abgerechnet, aber es werden nur z.B. 20 Programme eingespeist und es wäre verboten eine eigene Satelitenanlage zu installieren. Könnte man verlangen, dass noch weitere Programme zur Verfügung gestellt werden müssen?
Wie ist da die Rechtslage?

Liebe Grüße,
Nona
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter hat nur ein grundsätzliches Recht auf 'Elemetarversorgung'. 20 Sender sind aber deutlich mehr als das. Ein Recht auf ein Wunschprogramm hat der Mieter nicht. Er hätte aber ein Recht darauf, dass das Angebot nicht schlechter wird.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


Zuletzt bearbeitet von Karsten am 04.03.09, 11:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Im Normalfall nein, da wenn sowas mitvermietet wurde, die Grundversorgung mit 2 öffentlich rechtlichen und evtl. noch einen dritten Programm mehr als ausreichend ist. Ausser man ist ausländischer Mitbürger und möchte muttersprachliches Programm empfangen was bisher nicht möglich ist, dann darf sehr wahrscheinlich eine eigene Sat-Schüssel installiert werden. Oder man kann die eigene Sat-Schüssel so installieren das diese von aussen nicht gesehen werden kann und es ist keine bauliche Veränderung notwendig. Dann Bedarf es keiner Erlaubnis des VMs.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:27    Titel: Re: zentrale Satelitenanlage Antworten mit Zitat

Nona hat folgendes geschrieben::
aber es werden nur z.B. 20 Programme eingespeist und es wäre verboten eine eigene Satelitenanlage zu installieren. Könnte man verlangen, dass noch weitere Programme zur Verfügung gestellt werden müssen?
Wie ist da die Rechtslage?
Nona


Ist denn das Ganze digital oder analog ?
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