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Reparatur am Auto absetzbar?

 
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mymomo
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:53    Titel: Reparatur am Auto absetzbar? Antworten mit Zitat

ANGENOMMEN:

A ist selbsständig und kauft sich hauptsächlich wegen des Berufes ein Auto. Dieses wird zwar auch privat genutzt, doch per Fahrtenbuch erkennt man schnell, dass das Auto tatsächlich zu mehr als 80% für geschäftliche Zwecke genutzt wird.

Nun kommt es zu einem Defekt eines Verschleißteils, was natürlich auch repariert wird. Kann A dies nun irgendwie steuerlich anrechnen lassen?
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ulli
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

ja, denn bei 80% betrieblicher Nutzung muss der PKW im Betriebsvermögen sein!
Sie buchen ja auch alle anderen Ausgaben als Betriebsausgabe!

Ulli
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ab einer betrieblichen Nutzung von 50% gehört der PKW nach R4.2 Abs. 1 EStR zum notwendigen Betriebsvermögen. Alle laufenden Kosten können angesetzt werden. Die Private Nutzung ist als Nutzungsenttnahme nach H6.12 "Nutzungen" EStH mit den tatsächlichen Selbstkosten zu erfassen.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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